Wie ein Privatpatient im Krankenhaus
Krankenhauszusatzversicherung: Mehr Ruhe und freie Arztwahl in der Klinik
Im Krankenhaus zählen Ruhe, Erfahrung und Vertrauen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung wählen Sie als gesetzlich Versicherter je nach Tarif Zimmer, Arzt und Klinik selbst.
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Krankenhauszusatzversicherung
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Für wen ist das sinnvoll?
- Gesetzlich Versicherte, die im Krankenhaus mehr Komfort möchten
- Menschen, die Wert auf einen erfahrenen Spezialisten legen
- Eltern, die bei ihrem Kind in der Klinik bleiben möchten
- Alle, die eine Operation planen könnten, etwa an Knie oder Hüfte
- Ältere Menschen, solange die Gesundheitsfragen noch gut zu beantworten sind
Was die gesetzliche Krankenversicherung im Krankenhaus leistet
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinisch notwendige Behandlung im Krankenhaus. Das bedeutet in der Regel: Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt und Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus in der Nähe. Für Erwachsene fällt zudem eine gesetzliche Zuzahlung pro Krankenhaustag an, begrenzt auf eine bestimmte Zahl von Tagen im Jahr.
Medizinisch sind Sie damit gut versorgt. Doch viele Menschen wünschen sich gerade in einer belastenden Situation mehr: Ruhe zum Genesen, einen erfahrenen Spezialisten für die Operation und die Freiheit, die Klinik selbst auszuwählen.
Was eine Krankenhauszusatzversicherung ergänzt
Ein- oder Zweibettzimmer
Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ist eine sogenannte Wahlleistung. Sie wird separat abgerechnet und von der Zusatzversicherung je nach Tarif übernommen. Verzichten Sie auf das Einzelzimmer, zahlen manche Tarife ein Ersatz-Krankenhaustagegeld.
Chefarzt- und Wahlarztbehandlung
Mit der Wahlarztbehandlung können Sie sich von einem leitenden Arzt oder Spezialisten Ihrer Wahl behandeln lassen. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte. Gute Tarife erstatten bis zum Höchstsatz oder darüber hinaus. Wichtig: Die Wahlleistungsvereinbarung schließen Sie vor Beginn der Behandlung mit dem Krankenhaus ab.
Freie Krankenhauswahl
Wählen Sie ein anderes als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, kann die Krankenkasse Mehrkosten auf Sie umlegen. Eine Zusatzversicherung übernimmt diese je nach Tarif. Hochwertige Tarife schließen sogar reine Privatkliniken ein.
| Leistung | Gesetzliche Krankenversicherung | Mit Krankenhauszusatz (je nach Tarif) |
|---|---|---|
| Zimmer | Mehrbettzimmer | Ein- oder Zweibettzimmer |
| Behandelnder Arzt | diensthabender Arzt | Chefarzt oder Wahlarzt |
| Klinikwahl | geeignetes Krankenhaus in der Nähe | freie Wahl, ggf. auch Privatklinik |
| Begleitperson beim Kind | nur bei medizinischer Notwendigkeit | Rooming-in je nach Tarif |
Ein Rechenbeispiel in Worten
Angenommen, Sie benötigen ein neues Kniegelenk und möchten von einem erfahrenen Chefarzt operiert werden. Für die wahlärztlichen Leistungen kommen je nach Umfang schnell mehrere tausend Euro zusammen, dazu die Zuschläge für ein Zweibettzimmer über die Dauer des Aufenthalts. Ohne Zusatzversicherung tragen Sie diese Kosten selbst. Mit einem passenden Tarif werden sie je nach Leistungsumfang übernommen.
Wartezeit und Gesundheitsfragen
Für stationäre Zusatzversicherungen gilt häufig eine allgemeine Wartezeit von einigen Monaten. Bei Unfällen entfällt sie in der Regel. Vor dem Abschluss beantworten Sie Gesundheitsfragen. Bestehende Erkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Deshalb gilt: Je früher Sie sich absichern, desto einfacher ist es meist. Wir gehen die Fragen vorab mit Ihnen durch und klären bei Unsicherheiten, welche Angaben der Versicherer genau benötigt.
So läuft es im Krankenhaus ab
Bei einer geplanten Aufnahme sprechen Sie das Krankenhaus frühzeitig auf Ihre Wahlleistungen an. Sie unterschreiben die Wahlleistungsvereinbarung und legen Ihre Versicherungskarte oder Ihren Versicherungsnachweis vor. Viele Krankenhäuser rechnen die Wahlleistungen dann direkt mit dem Versicherer ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Bei einem Notfall können Sie die Wahlleistungen in der Regel auch noch nach der Aufnahme vereinbaren. Wichtig ist, dass die Vereinbarung schriftlich vorliegt, bevor die entsprechenden Leistungen erbracht werden. Bewahren Sie alle Rechnungen und Unterlagen auf und reichen Sie diese zeitnah ein. Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen Ihr Tarif umfasst, rufen Sie uns einfach an – wir klären das gern für Sie, auch kurzfristig vor einem Klinikaufenthalt.
Checkliste
- Sind Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlarzt eingeschlossen?
- Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung wird erstattet?
- Werden Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl und Privatkliniken übernommen?
- Gibt es Rooming-in für Eltern und ein Ersatz-Krankenhaustagegeld?
- Wie lange ist die Wartezeit und gilt sie auch bei Unfällen?
- Sind Alterungsrückstellungen gebildet, damit der Beitrag im Alter stabiler bleibt?
„Lassen Sie sich vor einer geplanten Operation die Wahlleistungsvereinbarung zeigen und klären Sie die Kostenübernahme vorab mit dem Versicherer. Wir helfen Ihnen gern dabei.“
Leistungsübersicht Krankenhauszusatzversicherung
Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.
| Leistung | Basis | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|
| Unterbringung | |||
| ZimmerkategorieWahlleistung Unterbringung | Zweibettzimmer | Zweibettzimmer | Einbettzimmer |
| Ersatz-KrankenhaustagegeldWenn Sie auf die Wahlleistung Unterbringung verzichten | bis 30 € je Tag | bis 50 € je Tag | bis 75 € je Tag |
| Rooming-in für ElternUnterbringung eines Elternteils beim versicherten Kind | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Ärztliche Behandlung | |||
| Chefarzt- und WahlarztbehandlungBehandlung durch leitende Ärzte oder Spezialisten | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Erstattung nach Gebührenordnung für ÄrzteBis zum oder über den Höchstsatz | nicht enthalten | bis Höchstsatz | auch über Höchstsatz |
| BelegärzteBehandlung durch niedergelassene Ärzte im Krankenhaus | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Ambulante Operation statt stationärWahlarztleistungen auch bei ambulanter Operation | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Klinikwahl & Zusatzleistungen | |||
| Freie KrankenhauswahlÜbernahme der Mehrkosten, die die Krankenkasse nicht trägt | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Reine PrivatklinikenKliniken ohne Kassenzulassung | nicht enthalten | begrenzt | enthalten |
| Gesetzliche Zuzahlung je KrankenhaustagErstattung des gesetzlichen Eigenanteils | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| TransportkostenFahrten ins weiter entfernte Wunschkrankenhaus | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| AnschlussheilbehandlungWahlleistungen in der Reha nach dem Krankenhaus | nicht enthalten | optional | enthalten |
| Stationäre PsychotherapieWahlleistungen bei psychischen Erkrankungen | begrenzt | begrenzt | enthalten |
| Bedingungen | |||
| Allgemeine WartezeitZeit nach Vertragsbeginn ohne Leistung | 3 Monate | 3 Monate | 3 Monate |
| Leistung bei Unfall ohne WartezeitUnfallbedingte Krankenhausaufenthalte ab Vertragsbeginn | enthalten | enthalten | enthalten |
| Gesundheitsfragen bei AntragstellungVorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen | enthalten | enthalten | enthalten |
| AlterungsrückstellungenFür stabilere Beiträge im Alter | tarifabhängig | tarifabhängig | tarifabhängig |
Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.
Praxisbeispiel: Die Hüftoperation
Frau E., 58 Jahre, leidet seit Längerem unter Hüftbeschwerden. Als eine Operation notwendig wird, möchte sie sich in einer spezialisierten Klinik etwa eine Autostunde entfernt operieren lassen – vom leitenden Arzt der Orthopädie. Mit ihrer Krankenhauszusatzversicherung, die sie vor einigen Jahren abgeschlossen hat, unterschreibt sie die Wahlleistungsvereinbarung und bekommt vorab die Kostenzusage. Die Chefarztbehandlung, das Zweibettzimmer und die Mehrkosten für die weiter entfernte Klinik werden je nach Tarif übernommen.
Praxisbeispiel: Das Kind im Krankenhaus
Der fünfjährige Paul muss nach einem Fahrradsturz zwei Nächte im Krankenhaus bleiben. Seine Mutter möchte bei ihm übernachten. Weil die Krankenhauszusatzversicherung der Familie Rooming-in einschließt, werden die Kosten für die Unterbringung der Mutter übernommen. Da es sich um einen Unfall handelt, spielt die Wartezeit keine Rolle, obwohl der Vertrag erst wenige Wochen besteht.
Häufige Fragen zu Krankenhauszusatzversicherung
Brauche ich eine Krankenhauszusatzversicherung, wenn ich gesetzlich versichert bin?
Medizinisch notwendig ist sie nicht, die Kasse übernimmt die notwendige Behandlung. Sie ist sinnvoll, wenn Ihnen Ruhe im Zimmer, ein erfahrener Spezialist und die freie Klinikwahl wichtig sind.
Was ist eine Wahlleistungsvereinbarung?
Das ist ein Vertrag mit dem Krankenhaus über zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer. Sie wird vor Beginn der Behandlung unterschrieben. Ohne sie dürfen diese Leistungen nicht abgerechnet werden.
Gilt die Versicherung auch bei ambulanten Operationen?
Je nach Tarif ja. Viele moderne Tarife erstatten Wahlarztleistungen auch dann, wenn eine Operation ambulant statt stationär durchgeführt wird. Das sollten Sie bei der Auswahl beachten.
Kann ich nur das Zweibettzimmer oder nur den Chefarzt versichern?
Je nach Tarif ist das möglich. Viele Versicherer bieten die Bausteine einzeln oder kombiniert an. Wir besprechen mit Ihnen, was Ihnen wichtiger ist.
Wie wirkt sich mein Alter auf den Abschluss aus?
Mit steigendem Alter nehmen Vorerkrankungen zu, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen können. Zudem richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter. Ein früher Abschluss ist deshalb meist einfacher.