Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Wie ein Privatpatient im Krankenhaus

Krankenhauszusatzversicherung: Mehr Ruhe und freie Arztwahl in der Klinik

Im Krankenhaus zählen Ruhe, Erfahrung und Vertrauen. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung wählen Sie als gesetzlich Versicherter je nach Tarif Zimmer, Arzt und Klinik selbst.

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Krankenhauszusatzversicherung

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Für wen ist das sinnvoll?

  • Gesetzlich Versicherte, die im Krankenhaus mehr Komfort möchten
  • Menschen, die Wert auf einen erfahrenen Spezialisten legen
  • Eltern, die bei ihrem Kind in der Klinik bleiben möchten
  • Alle, die eine Operation planen könnten, etwa an Knie oder Hüfte
  • Ältere Menschen, solange die Gesundheitsfragen noch gut zu beantworten sind

Was die gesetzliche Krankenversicherung im Krankenhaus leistet

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die medizinisch notwendige Behandlung im Krankenhaus. Das bedeutet in der Regel: Unterbringung im Mehrbettzimmer, Behandlung durch den jeweils diensthabenden Arzt und Einweisung in ein geeignetes Krankenhaus in der Nähe. Für Erwachsene fällt zudem eine gesetzliche Zuzahlung pro Krankenhaustag an, begrenzt auf eine bestimmte Zahl von Tagen im Jahr.

Medizinisch sind Sie damit gut versorgt. Doch viele Menschen wünschen sich gerade in einer belastenden Situation mehr: Ruhe zum Genesen, einen erfahrenen Spezialisten für die Operation und die Freiheit, die Klinik selbst auszuwählen.

Was eine Krankenhauszusatzversicherung ergänzt

Ein- oder Zweibettzimmer

Die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer ist eine sogenannte Wahlleistung. Sie wird separat abgerechnet und von der Zusatzversicherung je nach Tarif übernommen. Verzichten Sie auf das Einzelzimmer, zahlen manche Tarife ein Ersatz-Krankenhaustagegeld.

Chefarzt- und Wahlarztbehandlung

Mit der Wahlarztbehandlung können Sie sich von einem leitenden Arzt oder Spezialisten Ihrer Wahl behandeln lassen. Abgerechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte. Gute Tarife erstatten bis zum Höchstsatz oder darüber hinaus. Wichtig: Die Wahlleistungsvereinbarung schließen Sie vor Beginn der Behandlung mit dem Krankenhaus ab.

Freie Krankenhauswahl

Wählen Sie ein anderes als das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, kann die Krankenkasse Mehrkosten auf Sie umlegen. Eine Zusatzversicherung übernimmt diese je nach Tarif. Hochwertige Tarife schließen sogar reine Privatkliniken ein.

LeistungGesetzliche KrankenversicherungMit Krankenhauszusatz (je nach Tarif)
ZimmerMehrbettzimmerEin- oder Zweibettzimmer
Behandelnder Arztdiensthabender ArztChefarzt oder Wahlarzt
Klinikwahlgeeignetes Krankenhaus in der Nähefreie Wahl, ggf. auch Privatklinik
Begleitperson beim Kindnur bei medizinischer NotwendigkeitRooming-in je nach Tarif

Ein Rechenbeispiel in Worten

Angenommen, Sie benötigen ein neues Kniegelenk und möchten von einem erfahrenen Chefarzt operiert werden. Für die wahlärztlichen Leistungen kommen je nach Umfang schnell mehrere tausend Euro zusammen, dazu die Zuschläge für ein Zweibettzimmer über die Dauer des Aufenthalts. Ohne Zusatzversicherung tragen Sie diese Kosten selbst. Mit einem passenden Tarif werden sie je nach Leistungsumfang übernommen.

Wartezeit und Gesundheitsfragen

Für stationäre Zusatzversicherungen gilt häufig eine allgemeine Wartezeit von einigen Monaten. Bei Unfällen entfällt sie in der Regel. Vor dem Abschluss beantworten Sie Gesundheitsfragen. Bestehende Erkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen. Deshalb gilt: Je früher Sie sich absichern, desto einfacher ist es meist. Wir gehen die Fragen vorab mit Ihnen durch und klären bei Unsicherheiten, welche Angaben der Versicherer genau benötigt.

Gut zu wissen: Viele Tarife unterscheiden zwischen Leistungen für Unterbringung und für den Wahlarzt. Sie können sich je nach Tarif auch nur für einen der beiden Bausteine entscheiden – etwa nur für die Chefarztbehandlung, wenn Ihnen das Zimmer weniger wichtig ist.

So läuft es im Krankenhaus ab

Bei einer geplanten Aufnahme sprechen Sie das Krankenhaus frühzeitig auf Ihre Wahlleistungen an. Sie unterschreiben die Wahlleistungsvereinbarung und legen Ihre Versicherungskarte oder Ihren Versicherungsnachweis vor. Viele Krankenhäuser rechnen die Wahlleistungen dann direkt mit dem Versicherer ab, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Bei einem Notfall können Sie die Wahlleistungen in der Regel auch noch nach der Aufnahme vereinbaren. Wichtig ist, dass die Vereinbarung schriftlich vorliegt, bevor die entsprechenden Leistungen erbracht werden. Bewahren Sie alle Rechnungen und Unterlagen auf und reichen Sie diese zeitnah ein. Wenn Sie unsicher sind, welche Leistungen Ihr Tarif umfasst, rufen Sie uns einfach an – wir klären das gern für Sie, auch kurzfristig vor einem Klinikaufenthalt.

Checkliste

  • Sind Ein- oder Zweibettzimmer und Wahlarzt eingeschlossen?
  • Bis zu welchem Satz der Gebührenordnung wird erstattet?
  • Werden Mehrkosten bei freier Krankenhauswahl und Privatkliniken übernommen?
  • Gibt es Rooming-in für Eltern und ein Ersatz-Krankenhaustagegeld?
  • Wie lange ist die Wartezeit und gilt sie auch bei Unfällen?
  • Sind Alterungsrückstellungen gebildet, damit der Beitrag im Alter stabiler bleibt?

„Lassen Sie sich vor einer geplanten Operation die Wahlleistungsvereinbarung zeigen und klären Sie die Kostenübernahme vorab mit dem Versicherer. Wir helfen Ihnen gern dabei.“

Ihr Team von Poth & Poth

Leistungsübersicht Krankenhauszusatzversicherung

Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.

Leistungsübersicht Krankenhauszusatzversicherung
LeistungBasisKomfortPremium
Unterbringung
ZimmerkategorieWahlleistung Unterbringung Zweibettzimmer Zweibettzimmer Einbettzimmer
Ersatz-KrankenhaustagegeldWenn Sie auf die Wahlleistung Unterbringung verzichten bis 30 € je Tag bis 50 € je Tag bis 75 € je Tag
Rooming-in für ElternUnterbringung eines Elternteils beim versicherten Kind nicht enthalten enthalten enthalten
Ärztliche Behandlung
Chefarzt- und WahlarztbehandlungBehandlung durch leitende Ärzte oder Spezialisten nicht enthalten enthalten enthalten
Erstattung nach Gebührenordnung für ÄrzteBis zum oder über den Höchstsatz nicht enthalten bis Höchstsatz auch über Höchstsatz
BelegärzteBehandlung durch niedergelassene Ärzte im Krankenhaus nicht enthalten enthalten enthalten
Ambulante Operation statt stationärWahlarztleistungen auch bei ambulanter Operation nicht enthalten enthalten enthalten
Klinikwahl & Zusatzleistungen
Freie KrankenhauswahlÜbernahme der Mehrkosten, die die Krankenkasse nicht trägt nicht enthalten enthalten enthalten
Reine PrivatklinikenKliniken ohne Kassenzulassung nicht enthalten begrenzt enthalten
Gesetzliche Zuzahlung je KrankenhaustagErstattung des gesetzlichen Eigenanteils nicht enthalten enthalten enthalten
TransportkostenFahrten ins weiter entfernte Wunschkrankenhaus nicht enthalten enthalten enthalten
AnschlussheilbehandlungWahlleistungen in der Reha nach dem Krankenhaus nicht enthalten optional enthalten
Stationäre PsychotherapieWahlleistungen bei psychischen Erkrankungen begrenzt begrenzt enthalten
Bedingungen
Allgemeine WartezeitZeit nach Vertragsbeginn ohne Leistung 3 Monate 3 Monate 3 Monate
Leistung bei Unfall ohne WartezeitUnfallbedingte Krankenhausaufenthalte ab Vertragsbeginn enthalten enthalten enthalten
Gesundheitsfragen bei AntragstellungVorerkrankungen können zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen enthalten enthalten enthalten
AlterungsrückstellungenFür stabilere Beiträge im Alter tarifabhängig tarifabhängig tarifabhängig

Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.

Passenden Tarif ermitteln lassen

Praxisbeispiel: Die Hüftoperation

Frau E., 58 Jahre, leidet seit Längerem unter Hüftbeschwerden. Als eine Operation notwendig wird, möchte sie sich in einer spezialisierten Klinik etwa eine Autostunde entfernt operieren lassen – vom leitenden Arzt der Orthopädie. Mit ihrer Krankenhauszusatzversicherung, die sie vor einigen Jahren abgeschlossen hat, unterschreibt sie die Wahlleistungsvereinbarung und bekommt vorab die Kostenzusage. Die Chefarztbehandlung, das Zweibettzimmer und die Mehrkosten für die weiter entfernte Klinik werden je nach Tarif übernommen.

Praxisbeispiel: Das Kind im Krankenhaus

Der fünfjährige Paul muss nach einem Fahrradsturz zwei Nächte im Krankenhaus bleiben. Seine Mutter möchte bei ihm übernachten. Weil die Krankenhauszusatzversicherung der Familie Rooming-in einschließt, werden die Kosten für die Unterbringung der Mutter übernommen. Da es sich um einen Unfall handelt, spielt die Wartezeit keine Rolle, obwohl der Vertrag erst wenige Wochen besteht.

Häufige Fragen zu Krankenhauszusatzversicherung

Brauche ich eine Krankenhauszusatzversicherung, wenn ich gesetzlich versichert bin?

Medizinisch notwendig ist sie nicht, die Kasse übernimmt die notwendige Behandlung. Sie ist sinnvoll, wenn Ihnen Ruhe im Zimmer, ein erfahrener Spezialist und die freie Klinikwahl wichtig sind.

Was ist eine Wahlleistungsvereinbarung?

Das ist ein Vertrag mit dem Krankenhaus über zusätzliche Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer. Sie wird vor Beginn der Behandlung unterschrieben. Ohne sie dürfen diese Leistungen nicht abgerechnet werden.

Gilt die Versicherung auch bei ambulanten Operationen?

Je nach Tarif ja. Viele moderne Tarife erstatten Wahlarztleistungen auch dann, wenn eine Operation ambulant statt stationär durchgeführt wird. Das sollten Sie bei der Auswahl beachten.

Kann ich nur das Zweibettzimmer oder nur den Chefarzt versichern?

Je nach Tarif ist das möglich. Viele Versicherer bieten die Bausteine einzeln oder kombiniert an. Wir besprechen mit Ihnen, was Ihnen wichtiger ist.

Wie wirkt sich mein Alter auf den Abschluss aus?

Mit steigendem Alter nehmen Vorerkrankungen zu, die zu Zuschlägen oder Ausschlüssen führen können. Zudem richtet sich der Beitrag nach dem Eintrittsalter. Ein früher Abschluss ist deshalb meist einfacher.

Poth & Poth Gesundheit

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Bedarfs-Check · Krankenhauszusatzversicherung

Krankenhauszusatzversicherung: Angebot vorbereiten

Mit diesen Angaben berechnen wir Ihnen ein konkretes Angebot für Zimmer, Arztwahl und Klinikwahl im Krankenhaus. Gesundheitsfragen besprechen wir vertraulich im Gespräch – hier fragen wir nur nach Personen, Alter und Ihren Wünschen. Dauert etwa 2 Minuten.

Andere Versicherung wählen

Felder mit Stern sind Pflichtfelder. Bei jeder Frage können Sie „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Schritt 1 von 4 Versicherte Personen
Wer soll versichert werden? (Pflichtfeld)

Der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Versicherungsbeginn. Die genauen Geburtsdaten aller Personen besprechen wir im Gespräch.

Wo sind die zu versichernden Personen heute krankenversichert? (Pflichtfeld)

Zusatzversicherungen ergänzen die gesetzliche Krankenversicherung. Sie bleiben in Ihrer Krankenkasse.

Schritt 2 von 4 Gewünschte Leistungen
Welche Unterbringung wünschen Sie im Krankenhaus? (Pflichtfeld)

Gesetzlich Versicherte liegen in der Regel im Mehrbettzimmer.

Möchten Sie sich im Krankenhaus vom Chefarzt oder einem Spezialisten Ihrer Wahl versorgen lassen? (Pflichtfeld)

Wahlärzte rechnen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ab. Spezialisten berechnen oft den Höchstsatz oder mehr.

Soll auch die freie Wahl des Krankenhauses versichert sein? (Pflichtfeld)

Wählen Sie nicht das nächstgelegene geeignete Krankenhaus, kann die Krankenkasse Mehrkosten auf Sie umlegen.

Soll ein Tagegeld gezahlt werden, wenn Sie auf das Wahlzimmer verzichten? (Pflichtfeld)

Manche Tarife zahlen ein Ersatz-Tagegeld, wenn Sie trotz Versicherung im Mehrbettzimmer bleiben.

Soll bei einem Kind die Unterbringung eines Elternteils im Krankenhaus mitversichert sein? (Pflichtfeld)

Rooming-in heißt: Ein Elternteil übernachtet mit im Krankenhaus. Die Kasse zahlt das nur in bestimmten Fällen.

Schritt 3 von 4 Beitrag, Bestand und Beginn
Wie soll sich Ihr Beitrag im Lauf der Jahre entwickeln? (Pflichtfeld)

Tarife mit Alterungsrückstellungen legen einen Teil des Beitrags für später zurück. Tarife ohne steigen in Altersstufen.

Soll der Schutz ohne Wartezeit beginnen? (Pflichtfeld)

Die Wartezeit ist die Zeit nach Vertragsbeginn, in der für bestimmte Leistungen noch nicht gezahlt wird. Nach einem Unfall entfällt sie in der Regel.

Haben Sie bereits eine Krankenhauszusatzversicherung? (Pflichtfeld)
Ab wann soll die Krankenhauszusatzversicherung beginnen? (Pflichtfeld)
Schritt 4 von 4 Ihre Kontaktdaten

Fast geschafft. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit den nächsten Schritten – kostenlos und unverbindlich.

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Wie möchten Sie beraten werden?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Optional. Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern – das besprechen wir vertraulich im Gespräch.

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