Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Vorsorge für den Pflegefall

Pflegezusatzversicherung: Selbstbestimmt bleiben, auch wenn Hilfe nötig wird

Pflege kann jeden treffen – durch Krankheit, Unfall oder im Alter. Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilabsicherung. Mit einer Pflegezusatzversicherung schließen Sie die Lücke je nach Tarif.

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Pflegezusatzversicherung

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Für wen ist das sinnvoll?

  • Menschen ab etwa 30, die früh vorsorgen möchten
  • Paare, die einander und ihre Kinder entlasten wollen
  • Eigentümer, die ihre Immobilie erhalten möchten
  • Alleinstehende ohne Angehörige, die pflegen könnten
  • Kinder, die für ihre Eltern mitdenken

Warum die gesetzliche Pflegeversicherung nicht reicht

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist bewusst als Teilabsicherung angelegt – ähnlich einer Teilkasko beim Auto. Sie zahlt je nach Pflegegrad feste Beträge, die die tatsächlichen Kosten in den meisten Fällen nicht decken. Besonders deutlich wird das im Pflegeheim: Neben den Pflegekosten fallen Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten an, die Sie selbst tragen. Der monatliche Eigenanteil liegt je nach Bundesland und Einrichtung häufig bei mehreren tausend Euro.

Reichen Einkommen und Rente nicht aus, muss zunächst das eigene Vermögen eingesetzt werden – im Zweifel auch Erspartes und die Immobilie. Erst danach springt das Sozialamt ein. Unterhaltspflichtige Kinder werden heute erst ab einem hohen Jahreseinkommen herangezogen, aber Ihr eigenes Vermögen ist in jedem Fall betroffen.

Die fünf Pflegegrade

Ob und in welchem Umfang Leistungen gezahlt werden, hängt vom Pflegegrad ab. Er wird nach einer Begutachtung festgestellt, bei der es um die Selbstständigkeit im Alltag geht – körperlich, geistig und psychisch. Auch Demenz wird dabei voll berücksichtigt. Den Antrag auf Begutachtung stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse – wir erklären Ihnen gern, wie Sie sich darauf gut vorbereiten.

PflegegradBeeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 1gering
Pflegegrad 2erheblich
Pflegegrad 3schwer
Pflegegrad 4schwerst
Pflegegrad 5schwerst, mit besonderen Anforderungen an die Pflege

Drei Arten der privaten Pflegevorsorge

Pflegetagegeld

Die verbreitetste Form. Sie erhalten für jeden Tag der Pflegebedürftigkeit einen vereinbarten Betrag, abgestuft nach Pflegegrad. Das Geld steht Ihnen frei zur Verfügung – ob für den Pflegedienst, für pflegende Angehörige, für Umbauten oder das Pflegeheim. Diese Flexibilität ist der große Vorteil.

Pflegekostenversicherung

Sie erstattet einen Teil der tatsächlich nachgewiesenen Pflegekosten, die nach Abzug der gesetzlichen Leistung übrig bleiben. Pflege durch Angehörige ist damit oft schlechter abgesichert.

Pflegerentenversicherung

Sie wird als Lebensversicherung kalkuliert und zahlt im Pflegefall eine monatliche Rente. Sie ist meist deutlich beitragsintensiver, bietet aber je nach Tarif auch Leistungen im Todesfall. Für die meisten Menschen ist das Pflegetagegeld der flexiblere Einstieg, weil es sich gut an den eigenen Bedarf anpassen lässt und ohne Kostennachweise auskommt.

Ein Rechenbeispiel in Worten

Angenommen, Sie vereinbaren ein Pflegetagegeld von 50 Euro pro Tag für den höchsten Pflegegrad. Im Pflegegrad 5 erhalten Sie dann rund 1.500 Euro im Monat zusätzlich zur gesetzlichen Leistung. In niedrigeren Pflegegraden zahlt der Tarif einen festgelegten Prozentsatz davon. Damit lässt sich ein großer Teil des Eigenanteils im Heim oder die Unterstützung durch einen Pflegedienst zu Hause finanzieren.

Staatlich gefördertes Pflegetagegeld: Es gibt auch geförderte Tarife mit einer staatlichen Zulage, umgangssprachlich „Pflege-Bahr“ genannt. Sie werden ohne Gesundheitsprüfung angeboten, haben aber eine lange Wartezeit und begrenzte Leistungen. Für Menschen mit Vorerkrankungen kann das eine Option sein, sonst ist ein ungeförderter Tarif meist leistungsstärker.

Pflege zu Hause – eine Aufgabe für die ganze Familie

Ein Großteil der Pflegebedürftigen in Deutschland wird zu Hause versorgt, häufig von Partnern, Kindern oder anderen Angehörigen. Das ist oft der Wunsch aller Beteiligten, verlangt aber viel Kraft und Zeit. Pflegende Angehörige reduzieren ihre Arbeitszeit, verzichten auf Einkommen und Rentenansprüche oder organisieren Unterstützung durch einen Pflegedienst, eine Tagespflege oder eine Haushaltshilfe. Ein frei verfügbares Pflegetagegeld kann hier entlasten: Es lässt sich genau dort einsetzen, wo es gebraucht wird – auch als Anerkennung für die Familie. So wird die Pflege zu Hause oft erst möglich, ohne dass jemand an seine finanziellen Grenzen stößt.

Worauf Sie achten sollten

  • Wie hoch ist die Leistung in den Pflegegraden 2 und 3? Hier beginnen viele Pflegeverläufe.
  • Wird bei stationärer Pflege genauso viel gezahlt wie bei ambulanter?
  • Entfällt die Beitragszahlung im Pflegefall – und ab welchem Pflegegrad?
  • Kann das Tagegeld später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöht werden?
  • Gibt es eine Einmalleistung bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, etwa für Umbauten?

„Wer früh beginnt, kann die Gesundheitsfragen meist problemlos beantworten. Wir zeigen Ihnen, welche Höhe für Ihre Situation sinnvoll ist.“

Ihr Team von Poth & Poth

Leistungsübersicht Pflegezusatzversicherung

Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.

Leistungsübersicht Pflegezusatzversicherung
LeistungBasisKomfortPremium
Leistung je Pflegegrad
Pflegegrad 1In Prozent des vereinbarten Pflegetagegelds nicht enthalten 10 % 20 %
Pflegegrad 2In Prozent des vereinbarten Pflegetagegelds 20 % 30 % 40 %
Pflegegrad 3In Prozent des vereinbarten Pflegetagegelds 40 % 50 % 60 %
Pflegegrad 4In Prozent des vereinbarten Pflegetagegelds 70 % 75 % 80 %
Pflegegrad 5Volle vereinbarte Leistung 100 % 100 % 100 %
Leistungsumfang
Stationäre PflegeLeistung bei Pflege im Heim wie ambulant wie ambulant 100 % ab Pflegegrad 2
Freie Verwendung des GeldesOhne Nachweis der Kosten, auch für pflegende Angehörige enthalten enthalten enthalten
Leistung bei DemenzBerücksichtigung über die Pflegegrade enthalten enthalten enthalten
Einmalleistung bei Eintritt der PflegebedürftigkeitZum Beispiel für Umbauten oder Hilfsmittel nicht enthalten optional enthalten
Beitragsbefreiung im PflegefallKein Beitrag mehr während des Leistungsbezugs nicht enthalten ab Pflegegrad 4 ab Pflegegrad 2
Flexibilität
Erhöhung ohne neue GesundheitsprüfungDynamische Anpassung an steigende Pflegekosten optional enthalten enthalten
Leistung bei Wohnsitz im AuslandWenn Sie im Alter ins Ausland ziehen EU/EWR EU/EWR weltweit
Pflegeberatung und AssistanceHilfe bei der Organisation der Pflege nicht enthalten enthalten enthalten
Bedingungen
GesundheitsfragenPflicht bei ungeförderten Tarifen enthalten enthalten enthalten
WartezeitBei ungeförderten Tarifen häufig keine keine keine keine
Anerkennung des gesetzlichen PflegegradsLeistung auf Basis der Einstufung durch die Pflegekasse enthalten enthalten enthalten
Staatlich geförderte VarianteMit Zulage, ohne Gesundheitsprüfung, mit Wartezeit separat separat separat

Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.

Passenden Tarif ermitteln lassen

Praxisbeispiel: Pflege zu Hause durch die Tochter

Herr C., 79 Jahre, erhält nach einem Schlaganfall Pflegegrad 3. Seine Tochter möchte ihn zu Hause pflegen und reduziert dafür ihre Arbeitszeit. Die gesetzliche Pflegeversicherung zahlt Pflegegeld, das den Einkommensverlust der Tochter aber bei Weitem nicht ausgleicht. Das Pflegetagegeld aus seiner privaten Zusatzversicherung zahlt den vereinbarten Anteil für Pflegegrad 3. Die Familie finanziert damit zusätzlich einen Pflegedienst für die Morgenstunden und einen barrierefreien Umbau des Badezimmers.

Praxisbeispiel: Der Umzug ins Pflegeheim

Frau I. lebt allein und kommt mit fortschreitender Demenz in Pflegegrad 4. Ein Umzug ins Pflegeheim wird notwendig. Der monatliche Eigenanteil übersteigt ihre Rente deutlich. Mit ihrem Pflegetagegeld kann sie den größten Teil der Lücke schließen. Ihr Erspartes und die Eigentumswohnung, die sie ihren Kindern vererben möchte, bleiben so weitgehend erhalten.

Häufige Fragen zu Pflegezusatzversicherung

Ab welchem Alter lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung?

Viele beginnen zwischen 30 und 50 Jahren. Je jünger Sie sind, desto leichter lassen sich die Gesundheitsfragen beantworten, und der Beitrag richtet sich nach dem niedrigeren Eintrittsalter.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegetagegeld und Pflegekostenversicherung?

Das Pflegetagegeld zahlt einen festen Betrag pro Tag, den Sie frei verwenden können. Die Pflegekostenversicherung erstattet nur nachgewiesene Kosten nach Abzug der gesetzlichen Leistung. Das Tagegeld ist deshalb meist flexibler.

Müssen meine Kinder für meine Pflege zahlen?

Unterhaltspflichtige Kinder werden heute erst ab einem hohen Jahreseinkommen herangezogen. Ihr eigenes Einkommen und Vermögen müssen Sie aber zuerst einsetzen. Eine Pflegezusatzversicherung schützt vor allem Ihr eigenes Vermögen.

Was ist der Pflege-Bahr?

So wird das staatlich geförderte Pflegetagegeld genannt. Es gibt eine monatliche Zulage, keine Gesundheitsprüfung, aber eine lange Wartezeit und begrenzte Leistungen. Wir prüfen mit Ihnen, ob ein geförderter oder ungeförderter Tarif besser passt.

Wird auch bei Demenz gezahlt?

Ja. Seit der Einführung der Pflegegrade werden geistige und psychische Einschränkungen gleichwertig berücksichtigt. Das Pflegetagegeld richtet sich nach dem festgestellten Pflegegrad.

Poth & Poth Gesundheit

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Bedarfs-Check · Pflegezusatzversicherung

Pflegezusatzversicherung: Angebot vorbereiten

Mit diesen Angaben berechnen wir, welche Pflegezusatzversicherung die Lücke zwischen gesetzlicher Pflegeleistung und tatsächlichen Kosten für Sie schließt. Gesundheitsfragen besprechen wir vertraulich im Gespräch – hier fragen wir nur nach Personen, Alter und Ihren Wünschen. Dauert etwa 2 Minuten.

Andere Versicherung wählen

Felder mit Stern sind Pflichtfelder. Bei jeder Frage können Sie „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Schritt 1 von 4 Versicherte Person
Für wen soll die Pflegezusatzversicherung abgeschlossen werden? (Pflichtfeld)

Je früher Sie abschließen, desto niedriger ist der Beitrag.

Wo ist die Person in der Pflegepflichtversicherung versichert? (Pflichtfeld)

Die Pflegepflichtversicherung folgt der Krankenversicherung: gesetzlich bei der Krankenkasse, privat beim PKV-Versicherer.

Schritt 2 von 4 Gewünschte Leistung
Welche Form der Absicherung bevorzugen Sie? (Pflichtfeld)

Das Pflegetagegeld zahlt einen vereinbarten Betrag, egal wofür. Die Pflegekostenversicherung erstattet Rechnungen nach Abzug der gesetzlichen Leistung. Die Pflegerente baut zusätzlich Kapital auf und ist meist teurer.

Welche monatliche Leistung wünschen Sie im höchsten Pflegegrad? (Pflichtfeld)

Gemeint ist Pflegegrad 5. In niedrigeren Pflegegraden zahlen viele Tarife einen Anteil davon. Die gesetzliche Pflegeversicherung deckt nur einen Teil der tatsächlichen Kosten.

Ab welchem Pflegegrad soll die Versicherung leisten? (Pflichtfeld)

Die Pflegegrade reichen von 1 (geringe Einschränkung der Selbstständigkeit) bis 5 (schwerste). Je früher die Leistung beginnt, desto höher ist der Beitrag.

Soll die volle Leistung auch bei Pflege zu Hause gezahlt werden? (Pflichtfeld)

Manche Tarife zahlen bei Pflege durch Angehörige oder einen Pflegedienst weniger als im Heim.

Soll bei Eintritt des Pflegefalls zusätzlich eine Einmalzahlung erfolgen? (Pflichtfeld)

Eine Einmalzahlung hilft z. B. beim Umbau der Wohnung.

Soll der Beitrag entfallen, solange die Versicherung leistet? (Pflichtfeld)

Bei vielen Tarifen ist das je nach Pflegegrad bereits enthalten, bei anderen wählbar.

Möchten Sie die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung mit einbeziehen?

Für geförderte Pflegetagegeld-Tarife zahlt der Staat einen monatlichen Zuschuss. Die Leistungen sind dort gesetzlich vorgegeben.

Schritt 3 von 4 Bestehender Schutz und Beginn
Gibt es bereits eine private Pflegezusatzversicherung? (Pflichtfeld)
Ab wann soll die Pflegezusatzversicherung beginnen? (Pflichtfeld)
Schritt 4 von 4 Ihre Kontaktdaten

Fast geschafft. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit den nächsten Schritten – kostenlos und unverbindlich.

Optional – für einen schnellen Rückruf.

Wie möchten Sie beraten werden?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Optional. Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern – das besprechen wir vertraulich im Gespräch.

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