Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Für Selbstständige, Beamte und Angestellte

Private Krankenversicherung: Eine Entscheidung für viele Jahre

Die private Krankenversicherung bietet Leistungen, die im Vertrag garantiert sind. Weil der Wechsel langfristig wirkt, sollten Sie die Vorteile und die Verpflichtungen genau kennen.

Angebot in 3 Minuten vorbereitenGezielte Fragen zu Private Krankenversicherung – Ihr Berater meldet sich mit einem konkreten Angebot

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Private Krankenversicherung

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Für wen ist das sinnvoll?

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch
  • Angestellte mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
  • Beamtenanwärter und Referendare
  • Studierende, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen

Wer sich privat versichern kann

In Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung für die meisten Menschen Pflicht. Privat versichern können sich vor allem drei Gruppen: Selbstständige und Freiberufler, Beamte sowie Angestellte, deren regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – wird jedes Jahr neu festgelegt. Den aktuellen Wert nennen wir Ihnen gern im Gespräch.

Beamte nehmen eine Sonderrolle ein: Ihr Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten, häufig die Hälfte oder mehr. Die private Krankenversicherung ergänzt dann den verbleibenden Anteil mit einem passenden Beihilfetarif.

So unterscheiden sich PKV und GKV

In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Ihrem Einkommen, die Leistungen legt der Gesetzgeber fest und kann sie auch ändern. In der privaten Krankenversicherung ist es umgekehrt: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Die Leistungen sind im Vertrag festgeschrieben und können vom Versicherer nicht einseitig gekürzt werden.

ThemaGesetzliche KrankenversicherungPrivate Krankenversicherung
Beitragabhängig vom Einkommenabhängig von Alter, Gesundheit und Tarif
Leistungengesetzlich festgelegtvertraglich garantiert, je nach Tarif
Familiebeitragsfreie Familienversicherung möglichjede Person mit eigenem Vertrag
Abrechnungdirekt über die KrankenkasseRechnung an Sie, Erstattung durch den Versicherer
Vorsorge fürs AlterUmlageverfahrenAlterungsrückstellungen im Vertrag

Was Sie vor dem Wechsel bedenken sollten

Beiträge im Alter

Ein Teil Ihres Beitrags fließt in sogenannte Alterungsrückstellungen. Sie sollen steigende Gesundheitskosten im Alter abfedern. Trotzdem können Beiträge im Laufe der Jahre steigen, etwa weil medizinische Leistungen teurer werden. Planen Sie deshalb auch für den Ruhestand finanziell ausreichend Spielraum ein. Viele Tarife bieten Bausteine an, mit denen Sie schon heute für eine Beitragsentlastung im Alter vorsorgen können.

Familie und Kinder

Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der PKV nicht. Kinder und nicht berufstätige Partner benötigen eigene Verträge. Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Partner, müssen Kinder je nach Konstellation ebenfalls privat versichert werden.

Rückkehr in die gesetzliche Versicherung

Ein späterer Wechsel zurück ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn Ihr Einkommen als Angestellter wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in den meisten Fällen ausgeschlossen. Der Wechsel in die PKV sollte deshalb gut überlegt sein.

Gesundheitsfragen ernst nehmen: Vor dem Abschluss fragt der Versicherer nach Erkrankungen, Behandlungen und Beschwerden der letzten Jahre. Beantworten Sie diese Fragen vollständig und wahrheitsgemäß. Unrichtige Angaben können dazu führen, dass der Versicherer – auch noch Jahre später – vom Vertrag zurücktritt oder ihn anpasst. Fordern Sie im Zweifel Ihre Patientenakte bei Ihren Ärzten an. Wir unterstützen Sie dabei.

Leistungen, auf die Sie achten sollten

  • Hilfsmittel: Ein offener Hilfsmittelkatalog ist vorteilhaft, weil auch neue, heute noch unbekannte Hilfsmittel erstattet werden.
  • Psychotherapie: Prüfen Sie, wie viele Sitzungen je Jahr übernommen werden.
  • Zahnersatz: Die Erstattungssätze unterscheiden sich je nach Tarif deutlich.
  • Arztwahl: Beim Primärarztprinzip gehen Sie zuerst zum Hausarzt, sonst wird je nach Tarif weniger erstattet.
  • Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung: Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, bedeutet aber eigene Kosten im Krankheitsfall.

Als Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu Ihrem Beitrag – in der Regel bis zur Hälfte, höchstens jedoch den Betrag, den er bei gesetzlicher Versicherung zahlen würde.

Wie die Abrechnung im Alltag funktioniert

In der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie erhalten nach dem Arztbesuch eine Rechnung, bezahlen diese und reichen sie beim Versicherer ein, der Ihnen den versicherten Anteil erstattet. Viele Versicherer bieten dafür eine App, mit der Sie Rechnungen einfach fotografieren und hochladen. Bei größeren Beträgen, etwa im Krankenhaus, rechnen Kliniken häufig direkt mit dem Versicherer ab. Wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben, lohnt es sich, kleinere Rechnungen zu sammeln und am Jahresende zu entscheiden, ob Sie sie einreichen – je nach Tarif kann sich eine Beitragsrückerstattung mehr lohnen.

„Die private Krankenversicherung ist keine Entscheidung für ein Jahr, sondern für Jahrzehnte. Wir rechnen mit Ihnen deshalb auch den Ruhestand durch – ehrlich und nachvollziehbar.“

Ihr Team von Poth & Poth

Leistungsübersicht Private Krankenversicherung

Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.

Leistungsübersicht Private Krankenversicherung
LeistungGrundschutzKomfortPremium
Ambulant
Ambulante ärztliche BehandlungHaus- und Fachärzte, Diagnostik, Arzneimittel enthalten enthalten enthalten
Freie ArztwahlBeim Primärarztprinzip zuerst Haus- oder Frauenarzt, sonst geringere Erstattung Primärarzt zuerst enthalten enthalten
Erstattung nach GebührenordnungErstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte oder darüber bis Regelhöchstsatz bis Höchstsatz auch über Höchstsatz
HeilpraktikerBehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker nicht enthalten bis 1.000 € je Jahr bis 2.000 € je Jahr
SehhilfenBrillen und Kontaktlinsen bis 150 € in 2 Jahren bis 300 € in 2 Jahren bis 500 € in 2 Jahren
PsychotherapieAmbulante Psychotherapie durch zugelassene Therapeuten begrenzte Sitzungen enthalten enthalten
HilfsmittelOffener Katalog erstattet auch neue Hilfsmittel geschlossener Katalog offener Katalog offener Katalog
VorsorgeuntersuchungenGesetzlich eingeführte Früherkennungsprogramme enthalten enthalten enthalten
Stationär
Unterbringung im KrankenhausZimmerkategorie bei stationärem Aufenthalt Mehrbettzimmer Zweibettzimmer Einbettzimmer
Wahlärztliche BehandlungBehandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt nicht enthalten enthalten enthalten
AnschlussheilbehandlungReha unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt enthalten enthalten enthalten
Zahn
ZahnbehandlungFüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose 80 % 100 % 100 %
Zahnersatz und ImplantateKronen, Brücken, Prothesen und Implantate 50 % 75 % 90 %
KieferorthopädieZahnspangen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen 50 % 75 % 90 %
Tarifgestaltung
Selbstbehalt je KalenderjahrHöherer Selbstbehalt senkt den Beitrag wählbar wählbar wählbar
BeitragsrückerstattungBei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr möglich, nicht garantiert tarifabhängig tarifabhängig tarifabhängig
AuslandsschutzVorübergehende Aufenthalte im Ausland Europa bis 1 Monat weltweit bis 3 Monate weltweit bis 6 Monate
AlterungsrückstellungenTeil des Beitrags zur Entlastung im Alter enthalten enthalten enthalten
KrankentagegeldEinkommensabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit optional optional optional
Beitragsentlastung im AlterZusatzbaustein zur Senkung des Beitrags ab einem bestimmten Alter optional optional optional

Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.

Passenden Tarif ermitteln lassen

Praxisbeispiel: Die selbstständige Grafikdesignerin

Frau N. macht sich mit 32 Jahren als Grafikdesignerin selbstständig. In der gesetzlichen Krankenversicherung müsste sie als freiwillig Versicherte einen einkommensabhängigen Beitrag zahlen. Gemeinsam prüfen wir, ob die private Krankenversicherung eine Alternative ist. Wir besprechen ihre Familienplanung, rechnen die Beiträge auch für den Ruhestand durch und gehen die Gesundheitsfragen sorgfältig mit ihr durch. Weil sie vorerst keine Kinder plant und Wert auf freie Arztwahl und Zweibettzimmer legt, entscheidet sie sich für einen Komforttarif mit Selbstbehalt und Krankentagegeld.

Praxisbeispiel: Der Beamtenanwärter

Herr J. beginnt nach dem Studium seinen Vorbereitungsdienst als Lehrer. Über die Beihilfe trägt sein Dienstherr einen Teil seiner Krankheitskosten. Für den übrigen Teil wählt er einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung. Wir achten darauf, dass der Tarif zur Beihilfe seines Bundeslandes passt und er nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ohne neue Gesundheitsprüfung in den regulären Tarif wechseln kann – je nach Tarif mit einer Anwartschaft.

Häufige Fragen zu Private Krankenversicherung

Kann ich mit Vorerkrankungen in die PKV wechseln?

Das hängt von der Art der Erkrankung ab. Je nach Befund nimmt der Versicherer den Antrag normal an, verlangt einen Risikozuschlag, schließt bestimmte Leistungen aus oder lehnt ab. Wir klären vorab anonym, welche Chancen bestehen.

Was passiert mit meinem Beitrag im Alter?

Alterungsrückstellungen sollen den Anstieg im Alter abfedern. Beiträge können trotzdem steigen, zum Beispiel durch höhere Behandlungskosten. Zusätzliche Bausteine zur Beitragsentlastung im Alter können sinnvoll sein.

Muss ich Arztrechnungen selbst bezahlen?

In der Regel erhalten Sie die Rechnung, reichen sie beim Versicherer ein und bekommen den erstatteten Betrag überwiesen. Viele Versicherer bieten dafür eine App. Bei Krankenhausaufenthalten rechnen Kliniken oft direkt mit dem Versicherer ab.

Wie werden Kinder versichert?

Kinder erhalten in der PKV einen eigenen Vertrag. Wird ein Kind kurz nach der Geburt angemeldet, ist das je nach Tarif ohne Gesundheitsprüfung möglich, wenn ein Elternteil bereits versichert ist. Die genauen Fristen klären wir mit Ihnen.

Zahlt mein Arbeitgeber einen Zuschuss?

Ja, als Angestellter erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Er ist in der Höhe begrenzt und entspricht höchstens dem Anteil, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung tragen würde.

Kann ich später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn Sie als Angestellter wieder versicherungspflichtig werden. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in den meisten Fällen ausgeschlossen. Deshalb sollte der Wechsel gut überlegt sein.

Poth & Poth Gesundheit

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Bedarfs-Check · Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung: Angebot vorbereiten

Mit diesen Angaben prüfen wir, ob und wie Sie in die private Krankenversicherung wechseln können, und bereiten einen konkreten Tarifvergleich vor. Einige Gesundheitsfragen sind freiwillig und werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gespeichert – Details klären wir vertraulich im Gespräch. Dauert etwa 3 Minuten.

Andere Versicherung wählen

Felder mit Stern sind Pflichtfelder. Bei jeder Frage können Sie „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Schritt 1 von 6 Ihre berufliche Situation
Was trifft beruflich auf Sie zu? (Pflichtfeld)

Ob Sie sich privat versichern können, hängt vor allem von Ihrem beruflichen Status ab.

Liegt Ihr regelmäßiges Bruttojahresgehalt über der Versicherungspflichtgrenze? (Pflichtfeld)

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) wird jedes Jahr neu festgelegt. Erst darüber dürfen Angestellte in die private Krankenversicherung wechseln. Den aktuellen Wert nennen wir Ihnen gern.

Wer ist Ihr Dienstherr? (Pflichtfeld)

Die Beihilferegeln unterscheiden sich zwischen Bund und Ländern. Der Tarif muss genau dazu passen.

Wie hoch ist Ihr Beihilfesatz? (Pflichtfeld)

Die Beihilfe ist der Anteil der Kosten, den Ihr Dienstherr übernimmt. Den Rest versichern Sie privat.

Schritt 2 von 6 Zu versichernde Personen

Das Eintrittsalter bestimmt den Beitrag dauerhaft mit.

Wie sind Sie heute krankenversichert? (Pflichtfeld)
Wer soll privat versichert werden? (Pflichtfeld)

In der privaten Krankenversicherung hat jede Person einen eigenen Vertrag. Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es nicht.

Schritt 3 von 6 Gewünschte Leistungen
Welche Unterbringung wünschen Sie im Krankenhaus? (Pflichtfeld)
Möchten Sie ohne Überweisung direkt zum Facharzt gehen können? (Pflichtfeld)

Beim Primärarztprinzip gehen Sie zuerst zum Haus- oder Frauenarzt. Ohne Überweisung wird dann je nach Tarif weniger erstattet.

Welche Erstattung wünschen Sie für Zahnersatz? (Pflichtfeld)

Zahnersatz sind z. B. Kronen, Brücken und Implantate. Die Erstattungssätze unterscheiden sich je nach Tarif deutlich.

Welchen Selbstbehalt pro Kalenderjahr können Sie sich vorstellen? (Pflichtfeld)

Den Selbstbehalt zahlen Sie pro Jahr selbst, bevor der Versicherer erstattet. Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag.

Soll ein Krankentagegeld zur Absicherung Ihres Einkommens eingeschlossen werden? (Pflichtfeld)

Das Krankentagegeld zahlt einen festen Betrag pro Tag, wenn Sie länger arbeitsunfähig sind. Als Privatversicherte erhalten Sie kein Krankengeld der Krankenkasse.

Möchten Sie schon heute für niedrigere Beiträge im Alter vorsorgen? (Pflichtfeld)

Mit einem Entlastungsbaustein zahlen Sie heute etwas mehr, damit Ihr Beitrag ab einem vereinbarten Alter sinkt.

Schritt 4 von 6 Freiwillige Angaben zur Gesundheit

Diese Fragen sind freiwillig. Sie helfen uns einzuschätzen, welche Tarife infrage kommen. Sie können jede Frage überspringen oder „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Waren Sie in den letzten 5 Jahren in ärztlicher Behandlung, die über Routine-Untersuchungen hinausging? freiwillig · sensibel

Freiwillige Angabe. Gesundheitsangaben speichern wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verschlüsselt und senden sie nicht per E-Mail.

Waren Sie in den letzten 5 Jahren in psychotherapeutischer Behandlung? freiwillig · sensibel

Freiwillige Angabe. Gesundheitsangaben speichern wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verschlüsselt und senden sie nicht per E-Mail.

Waren Sie in den letzten 5 Jahren stationär im Krankenhaus? freiwillig · sensibel

Freiwillige Angabe. Gesundheitsangaben speichern wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verschlüsselt und senden sie nicht per E-Mail.

Schritt 5 von 6 Beginn
Ab wann soll die private Krankenversicherung beginnen? (Pflichtfeld)
Schritt 6 von 6 Ihre Kontaktdaten

Fast geschafft. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit den nächsten Schritten – kostenlos und unverbindlich.

Optional – für einen schnellen Rückruf.

Wie möchten Sie beraten werden?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Optional. Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern – das besprechen wir vertraulich im Gespräch.

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