Für Selbstständige, Beamte und Angestellte
Private Krankenversicherung: Eine Entscheidung für viele Jahre
Die private Krankenversicherung bietet Leistungen, die im Vertrag garantiert sind. Weil der Wechsel langfristig wirkt, sollten Sie die Vorteile und die Verpflichtungen genau kennen.
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Private Krankenversicherung
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Für wen ist das sinnvoll?
- Selbstständige und Freiberufler
- Beamtinnen und Beamte mit Beihilfeanspruch
- Angestellte mit Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze
- Beamtenanwärter und Referendare
- Studierende, die sich von der Versicherungspflicht befreien lassen
Wer sich privat versichern kann
In Deutschland ist die gesetzliche Krankenversicherung für die meisten Menschen Pflicht. Privat versichern können sich vor allem drei Gruppen: Selbstständige und Freiberufler, Beamte sowie Angestellte, deren regelmäßiges Jahresbruttoeinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese Grenze – auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt – wird jedes Jahr neu festgelegt. Den aktuellen Wert nennen wir Ihnen gern im Gespräch.
Beamte nehmen eine Sonderrolle ein: Ihr Dienstherr übernimmt über die Beihilfe einen Teil der Krankheitskosten, häufig die Hälfte oder mehr. Die private Krankenversicherung ergänzt dann den verbleibenden Anteil mit einem passenden Beihilfetarif.
So unterscheiden sich PKV und GKV
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach Ihrem Einkommen, die Leistungen legt der Gesetzgeber fest und kann sie auch ändern. In der privaten Krankenversicherung ist es umgekehrt: Der Beitrag richtet sich nach Ihrem Eintrittsalter, Ihrem Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Die Leistungen sind im Vertrag festgeschrieben und können vom Versicherer nicht einseitig gekürzt werden.
| Thema | Gesetzliche Krankenversicherung | Private Krankenversicherung |
|---|---|---|
| Beitrag | abhängig vom Einkommen | abhängig von Alter, Gesundheit und Tarif |
| Leistungen | gesetzlich festgelegt | vertraglich garantiert, je nach Tarif |
| Familie | beitragsfreie Familienversicherung möglich | jede Person mit eigenem Vertrag |
| Abrechnung | direkt über die Krankenkasse | Rechnung an Sie, Erstattung durch den Versicherer |
| Vorsorge fürs Alter | Umlageverfahren | Alterungsrückstellungen im Vertrag |
Was Sie vor dem Wechsel bedenken sollten
Beiträge im Alter
Ein Teil Ihres Beitrags fließt in sogenannte Alterungsrückstellungen. Sie sollen steigende Gesundheitskosten im Alter abfedern. Trotzdem können Beiträge im Laufe der Jahre steigen, etwa weil medizinische Leistungen teurer werden. Planen Sie deshalb auch für den Ruhestand finanziell ausreichend Spielraum ein. Viele Tarife bieten Bausteine an, mit denen Sie schon heute für eine Beitragsentlastung im Alter vorsorgen können.
Familie und Kinder
Eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es in der PKV nicht. Kinder und nicht berufstätige Partner benötigen eigene Verträge. Ist ein Elternteil privat versichert und verdient mehr als der gesetzlich versicherte Partner, müssen Kinder je nach Konstellation ebenfalls privat versichert werden.
Rückkehr in die gesetzliche Versicherung
Ein späterer Wechsel zurück ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn Ihr Einkommen als Angestellter wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in den meisten Fällen ausgeschlossen. Der Wechsel in die PKV sollte deshalb gut überlegt sein.
Leistungen, auf die Sie achten sollten
- Hilfsmittel: Ein offener Hilfsmittelkatalog ist vorteilhaft, weil auch neue, heute noch unbekannte Hilfsmittel erstattet werden.
- Psychotherapie: Prüfen Sie, wie viele Sitzungen je Jahr übernommen werden.
- Zahnersatz: Die Erstattungssätze unterscheiden sich je nach Tarif deutlich.
- Arztwahl: Beim Primärarztprinzip gehen Sie zuerst zum Hausarzt, sonst wird je nach Tarif weniger erstattet.
- Selbstbehalt und Beitragsrückerstattung: Ein höherer Selbstbehalt senkt den Beitrag, bedeutet aber eigene Kosten im Krankheitsfall.
Als Angestellter erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zu Ihrem Beitrag – in der Regel bis zur Hälfte, höchstens jedoch den Betrag, den er bei gesetzlicher Versicherung zahlen würde.
Wie die Abrechnung im Alltag funktioniert
In der privaten Krankenversicherung gilt das Kostenerstattungsprinzip. Sie erhalten nach dem Arztbesuch eine Rechnung, bezahlen diese und reichen sie beim Versicherer ein, der Ihnen den versicherten Anteil erstattet. Viele Versicherer bieten dafür eine App, mit der Sie Rechnungen einfach fotografieren und hochladen. Bei größeren Beträgen, etwa im Krankenhaus, rechnen Kliniken häufig direkt mit dem Versicherer ab. Wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbart haben, lohnt es sich, kleinere Rechnungen zu sammeln und am Jahresende zu entscheiden, ob Sie sie einreichen – je nach Tarif kann sich eine Beitragsrückerstattung mehr lohnen.
„Die private Krankenversicherung ist keine Entscheidung für ein Jahr, sondern für Jahrzehnte. Wir rechnen mit Ihnen deshalb auch den Ruhestand durch – ehrlich und nachvollziehbar.“
Leistungsübersicht Private Krankenversicherung
Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.
| Leistung | Grundschutz | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|
| Ambulant | |||
| Ambulante ärztliche BehandlungHaus- und Fachärzte, Diagnostik, Arzneimittel | enthalten | enthalten | enthalten |
| Freie ArztwahlBeim Primärarztprinzip zuerst Haus- oder Frauenarzt, sonst geringere Erstattung | Primärarzt zuerst | enthalten | enthalten |
| Erstattung nach GebührenordnungErstattung bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte oder darüber | bis Regelhöchstsatz | bis Höchstsatz | auch über Höchstsatz |
| HeilpraktikerBehandlungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker | nicht enthalten | bis 1.000 € je Jahr | bis 2.000 € je Jahr |
| SehhilfenBrillen und Kontaktlinsen | bis 150 € in 2 Jahren | bis 300 € in 2 Jahren | bis 500 € in 2 Jahren |
| PsychotherapieAmbulante Psychotherapie durch zugelassene Therapeuten | begrenzte Sitzungen | enthalten | enthalten |
| HilfsmittelOffener Katalog erstattet auch neue Hilfsmittel | geschlossener Katalog | offener Katalog | offener Katalog |
| VorsorgeuntersuchungenGesetzlich eingeführte Früherkennungsprogramme | enthalten | enthalten | enthalten |
| Stationär | |||
| Unterbringung im KrankenhausZimmerkategorie bei stationärem Aufenthalt | Mehrbettzimmer | Zweibettzimmer | Einbettzimmer |
| Wahlärztliche BehandlungBehandlung durch Chefarzt oder Wahlarzt | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| AnschlussheilbehandlungReha unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt | enthalten | enthalten | enthalten |
| Zahn | |||
| ZahnbehandlungFüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontose | 80 % | 100 % | 100 % |
| Zahnersatz und ImplantateKronen, Brücken, Prothesen und Implantate | 50 % | 75 % | 90 % |
| KieferorthopädieZahnspangen, vor allem bei Kindern und Jugendlichen | 50 % | 75 % | 90 % |
| Tarifgestaltung | |||
| Selbstbehalt je KalenderjahrHöherer Selbstbehalt senkt den Beitrag | wählbar | wählbar | wählbar |
| BeitragsrückerstattungBei Leistungsfreiheit im Kalenderjahr möglich, nicht garantiert | tarifabhängig | tarifabhängig | tarifabhängig |
| AuslandsschutzVorübergehende Aufenthalte im Ausland | Europa bis 1 Monat | weltweit bis 3 Monate | weltweit bis 6 Monate |
| AlterungsrückstellungenTeil des Beitrags zur Entlastung im Alter | enthalten | enthalten | enthalten |
| KrankentagegeldEinkommensabsicherung bei Arbeitsunfähigkeit | optional | optional | optional |
| Beitragsentlastung im AlterZusatzbaustein zur Senkung des Beitrags ab einem bestimmten Alter | optional | optional | optional |
Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.
Praxisbeispiel: Die selbstständige Grafikdesignerin
Frau N. macht sich mit 32 Jahren als Grafikdesignerin selbstständig. In der gesetzlichen Krankenversicherung müsste sie als freiwillig Versicherte einen einkommensabhängigen Beitrag zahlen. Gemeinsam prüfen wir, ob die private Krankenversicherung eine Alternative ist. Wir besprechen ihre Familienplanung, rechnen die Beiträge auch für den Ruhestand durch und gehen die Gesundheitsfragen sorgfältig mit ihr durch. Weil sie vorerst keine Kinder plant und Wert auf freie Arztwahl und Zweibettzimmer legt, entscheidet sie sich für einen Komforttarif mit Selbstbehalt und Krankentagegeld.
Praxisbeispiel: Der Beamtenanwärter
Herr J. beginnt nach dem Studium seinen Vorbereitungsdienst als Lehrer. Über die Beihilfe trägt sein Dienstherr einen Teil seiner Krankheitskosten. Für den übrigen Teil wählt er einen Beihilfetarif der privaten Krankenversicherung. Wir achten darauf, dass der Tarif zur Beihilfe seines Bundeslandes passt und er nach der Verbeamtung auf Lebenszeit ohne neue Gesundheitsprüfung in den regulären Tarif wechseln kann – je nach Tarif mit einer Anwartschaft.
Häufige Fragen zu Private Krankenversicherung
Kann ich mit Vorerkrankungen in die PKV wechseln?
Das hängt von der Art der Erkrankung ab. Je nach Befund nimmt der Versicherer den Antrag normal an, verlangt einen Risikozuschlag, schließt bestimmte Leistungen aus oder lehnt ab. Wir klären vorab anonym, welche Chancen bestehen.
Was passiert mit meinem Beitrag im Alter?
Alterungsrückstellungen sollen den Anstieg im Alter abfedern. Beiträge können trotzdem steigen, zum Beispiel durch höhere Behandlungskosten. Zusätzliche Bausteine zur Beitragsentlastung im Alter können sinnvoll sein.
Muss ich Arztrechnungen selbst bezahlen?
In der Regel erhalten Sie die Rechnung, reichen sie beim Versicherer ein und bekommen den erstatteten Betrag überwiesen. Viele Versicherer bieten dafür eine App. Bei Krankenhausaufenthalten rechnen Kliniken oft direkt mit dem Versicherer ab.
Wie werden Kinder versichert?
Kinder erhalten in der PKV einen eigenen Vertrag. Wird ein Kind kurz nach der Geburt angemeldet, ist das je nach Tarif ohne Gesundheitsprüfung möglich, wenn ein Elternteil bereits versichert ist. Die genauen Fristen klären wir mit Ihnen.
Zahlt mein Arbeitgeber einen Zuschuss?
Ja, als Angestellter erhalten Sie einen Arbeitgeberzuschuss zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Er ist in der Höhe begrenzt und entspricht höchstens dem Anteil, den der Arbeitgeber bei gesetzlicher Versicherung tragen würde.
Kann ich später zurück in die gesetzliche Krankenversicherung?
Nur unter bestimmten Voraussetzungen, etwa wenn Sie als Angestellter wieder versicherungspflichtig werden. Ab dem 55. Lebensjahr ist eine Rückkehr in den meisten Fällen ausgeschlossen. Deshalb sollte der Wechsel gut überlegt sein.