Für ein Lächeln ohne hohen Eigenanteil
Zahnzusatzversicherung: Weniger Eigenanteil beim Zahnarzt
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss zur einfachsten Versorgung. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil je nach Tarif deutlich senken.
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Zahnzusatzversicherung
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Für wen ist das sinnvoll?
- Gesetzlich Versicherte jeden Alters
- Menschen, denen hochwertiger Zahnersatz wichtig ist
- Familien mit Kindern vor einer möglichen Zahnspange
- Alle, die regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung gehen
- Menschen ohne aktuell geplante Zahnbehandlung
Was die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnarzt zahlt
Für Zahnersatz – also Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate – zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss. Er orientiert sich an der sogenannten Regelversorgung, also der medizinisch notwendigen und einfachsten Lösung für den jeweiligen Befund. Nach aktueller Rechtslage deckt der Festzuschuss einen Teil der Kosten dieser Regelversorgung ab, mit einem lückenlos geführten Bonusheft etwas mehr.
Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Lösung, etwa eine vollkeramische Krone oder ein Implantat statt einer Brücke, bleibt der Zuschuss gleich. Die Mehrkosten tragen Sie selbst. Bei Implantaten kann der Eigenanteil schnell mehrere tausend Euro betragen. Auch Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung zahlen viele Kassen gar nicht oder nur in geringem Umfang.
Zwei Erstattungsmodelle – ein wichtiger Unterschied
Zahnzusatzversicherungen erstatten nicht alle nach demselben Prinzip. Diesen Unterschied sollten Sie unbedingt kennen:
- Prozentuale Erstattung des Rechnungsbetrags: Der Tarif erstattet einen festen Prozentsatz der gesamten Rechnung – einschließlich der Leistung der Krankenkasse. Das ist der verbreitete und meist leistungsstärkere Ansatz.
- Verdopplung des Festzuschusses: Der Tarif zahlt noch einmal den Betrag, den die Krankenkasse gezahlt hat. Bei hochwertigem Zahnersatz bleibt dann oft ein hoher Eigenanteil.
Ein Rechenbeispiel in Worten: Angenommen, ein Implantat mit Krone kostet insgesamt 3.000 Euro und die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss von einigen hundert Euro. Bei einem Tarif, der 90 Prozent des Rechnungsbetrags inklusive Kassenleistung erstattet, bleiben Ihnen 300 Euro Eigenanteil. Bei einem Tarif, der nur den Festzuschuss verdoppelt, zahlen Sie dagegen den größten Teil der Rechnung weiterhin selbst.
| Beispiel Implantat (3.000 €) | Ohne Zusatz | Festzuschuss verdoppelt | 90 % inkl. GKV |
|---|---|---|---|
| Leistung Krankenkasse | Festzuschuss | Festzuschuss | Festzuschuss |
| Leistung Zusatzversicherung | – | noch einmal der Festzuschuss | Rest bis 2.700 € |
| Ihr Eigenanteil | sehr hoch | hoch | 300 € |
Vereinfachtes Beispiel ohne Zahnstaffel und Höchstgrenzen; die tatsächliche Erstattung richtet sich nach Tarif und Rechnung.
Wartezeit, Zahnstaffel und laufende Behandlungen
Wartezeit
Viele Tarife sehen eine Wartezeit vor, für Zahnersatz gesetzlich zulässig sind bis zu acht Monate. Es gibt aber auch Tarife ohne Wartezeit. Nach einem Unfall gilt die Wartezeit in der Regel nicht.
Zahnstaffel
Fast alle Tarife begrenzen die Leistung in den ersten Vertragsjahren auf Höchstbeträge. Diese Zahnstaffel steigt Jahr für Jahr, bis sie nach einigen Jahren ganz entfällt. Wer eine größere Behandlung absehbar vor sich hat, sollte das berücksichtigen.
Angeratene und laufende Behandlungen
Hat Ihr Zahnarzt eine Behandlung bereits empfohlen, geplant oder begonnen, ist sie nicht mehr versicherbar. Eine Zahnzusatzversicherung schließt man deshalb am besten ab, solange die Zähne gesund sind. Auch bereits fehlende, noch nicht ersetzte Zähne werden je nach Tarif ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag versichert.
Was eine Zahnzusatzversicherung nicht leistet
Auch gute Tarife haben Grenzen. Rein kosmetische Behandlungen wie Bleaching oder Veneers aus ästhetischen Gründen sind meist ausgeschlossen oder nur in sehr begrenztem Umfang versichert. Bei Kieferorthopädie für Erwachsene leisten die meisten Tarife nur nach einem Unfall. Und: Die Zahnzusatzversicherung ersetzt nicht die Leistung der Krankenkasse, sondern ergänzt sie. Ein gut geführtes Bonusheft bleibt deshalb sinnvoll, weil es den Festzuschuss erhöht und so auch Ihren Eigenanteil weiter senkt. Wer gesetzlich versichert ist und zur Prophylaxe geht, profitiert also doppelt.
Checkliste für Ihre Zahnzusatzversicherung
- Wie hoch ist die Erstattung für Zahnersatz und Implantate – inklusive oder zusätzlich zur Kassenleistung?
- Gibt es eine Wartezeit und wie hoch ist die Zahnstaffel?
- Sind professionelle Zahnreinigung und hochwertige Füllungen enthalten?
- Wird auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet?
- Sind Kieferorthopädie für Kinder und Leistungen bei fehlenden Zähnen geregelt?
„Die beste Zeit für eine Zahnzusatzversicherung ist, bevor der Zahnarzt etwas sagt. Ist eine Behandlung erst einmal angeraten, lässt sie sich nicht mehr versichern.“
Leistungsübersicht Zahnzusatzversicherung
Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.
| Leistung | Basis | Komfort | Premium |
|---|---|---|---|
| Zahnersatz | |||
| Kronen, Brücken und ProthesenErstattung in Prozent des Rechnungsbetrags inklusive Kassenleistung | 60 % | 80 % | 90 % |
| ImplantateInklusive Knochenaufbau je nach Tarif | 60 % | 80 % | 90 % |
| Inlays und OnlaysEinlagefüllungen aus Keramik oder Gold | 60 % | 80 % | 90 % |
| Erstattung über dem GOZ-HöchstsatzWenn der Zahnarzt über dem Höchstsatz der Gebührenordnung abrechnet | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Behandlung & Prophylaxe | |||
| Professionelle ZahnreinigungJährliche Höchstbeträge | bis 50 € je Jahr | bis 100 € je Jahr | bis 150 € je Jahr |
| Hochwertige KunststofffüllungenZahnfarbene Füllungen über die Kassenleistung hinaus | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| WurzelbehandlungAuch wenn die Kasse nicht leistet | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| ParodontosebehandlungBehandlung des Zahnhalteapparats | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| AufbissschieneZum Beispiel gegen nächtliches Zähneknirschen | nicht enthalten | enthalten | enthalten |
| Narkose und SedierungBei zahnärztlichen Eingriffen | nicht enthalten | optional | enthalten |
| BleachingKosmetische Zahnaufhellung | nicht enthalten | nicht enthalten | optional |
| Kieferorthopädie | |||
| Kieferorthopädie für KinderAuch bei leichteren Fehlstellungen, die die Kasse nicht übernimmt | nicht enthalten | optional | enthalten |
| Kieferorthopädie für ErwachseneIn der Regel nur nach Unfall oder in begrenztem Umfang | nicht enthalten | nicht enthalten | begrenzt |
| Wartezeit & Begrenzungen | |||
| Wartezeit für ZahnersatzZeit nach Vertragsbeginn ohne Leistung, entfällt bei Unfall | 8 Monate | 3 Monate | keine |
| Zahnstaffel im 1. VertragsjahrHöchstbetrag, steigt in den Folgejahren | bis 500 € | bis 1.000 € | bis 1.500 € |
| Wegfall der ZahnstaffelAb diesem Zeitpunkt unbegrenzte Leistung im Rahmen des Tarifs | nach 5 Jahren | nach 4 Jahren | nach 4 Jahren |
| Unfallbedingter ZahnersatzOhne Wartezeit und ohne Zahnstaffel | enthalten | enthalten | enthalten |
| Bereits angeratene oder laufende BehandlungenGrundsätzlich nicht versicherbar | nicht enthalten | nicht enthalten | nicht enthalten |
Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.
Praxisbeispiel: Das Implantat nach Zahnverlust
Herr P., 45 Jahre, hat vor drei Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Nun muss ein Backenzahn gezogen werden. Sein Zahnarzt empfiehlt ein Implantat mit Keramikkrone. Herr P. reicht den Heil- und Kostenplan vorab ein. Die Krankenkasse zahlt den Festzuschuss für die Regelversorgung, die Zusatzversicherung erstattet je nach Tarif den Großteil der Restkosten. Weil die Zahnstaffel im vierten Vertragsjahr bereits hoch genug ist, bleibt ihm nur ein überschaubarer Eigenanteil.
Praxisbeispiel: Prophylaxe für die ganze Familie
Familie A. geht zweimal im Jahr zur professionellen Zahnreinigung. Die Krankenkasse beteiligt sich daran nicht. Ihr Tarif übernimmt die Kosten bis zum jährlichen Höchstbetrag. Für die Kinder ist zudem Kieferorthopädie bei leichten Fehlstellungen eingeschlossen, die die Kasse nicht übernehmen würde. So hat die Familie die laufenden Kosten im Griff und ist zugleich für größere Behandlungen vorbereitet.
Häufige Fragen zu Zahnzusatzversicherung
Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn eine Behandlung geplant ist?
Nein. Bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind nicht versicherbar. Der Abschluss lohnt sich deshalb, solange keine Behandlung absehbar ist.
Was ist die Zahnstaffel?
Die Zahnstaffel begrenzt die Leistungen in den ersten Vertragsjahren auf festgelegte Höchstbeträge. Sie steigt jedes Jahr und entfällt nach einigen Jahren ganz. Nach einem Unfall gilt sie in der Regel nicht.
Gibt es Tarife ohne Wartezeit?
Ja, je nach Tarif. Gesetzlich zulässig sind beim Zahnersatz bis zu acht Monate Wartezeit. Viele Tarife verzichten darauf ganz oder teilweise, begrenzen dafür aber die Leistung über die Zahnstaffel.
Muss ich zum Zahnarzt, bevor ich den Vertrag abschließe?
Nicht unbedingt. Viele Tarife fragen nur nach fehlenden Zähnen und laufenden Behandlungen. Sie sollten aber wissen, ob Ihr Zahnarzt zuletzt eine Behandlung angeraten hat, und die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.
Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?
Sie kann sinnvoll sein, vor allem mit Blick auf Kieferorthopädie. Die Kasse übernimmt Zahnspangen nur ab einem bestimmten Schweregrad. Der Abschluss sollte erfolgen, bevor ein Kieferorthopäde eine Behandlung empfiehlt.