Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Für ein Lächeln ohne hohen Eigenanteil

Zahnzusatzversicherung: Weniger Eigenanteil beim Zahnarzt

Die gesetzliche Krankenkasse zahlt beim Zahnersatz nur einen Festzuschuss zur einfachsten Versorgung. Eine Zahnzusatzversicherung kann den Eigenanteil je nach Tarif deutlich senken.

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Zahnzusatzversicherung

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Für wen ist das sinnvoll?

  • Gesetzlich Versicherte jeden Alters
  • Menschen, denen hochwertiger Zahnersatz wichtig ist
  • Familien mit Kindern vor einer möglichen Zahnspange
  • Alle, die regelmäßig zur professionellen Zahnreinigung gehen
  • Menschen ohne aktuell geplante Zahnbehandlung

Was die gesetzliche Krankenkasse beim Zahnarzt zahlt

Für Zahnersatz – also Kronen, Brücken, Prothesen und Implantate – zahlt die gesetzliche Krankenversicherung einen Festzuschuss. Er orientiert sich an der sogenannten Regelversorgung, also der medizinisch notwendigen und einfachsten Lösung für den jeweiligen Befund. Nach aktueller Rechtslage deckt der Festzuschuss einen Teil der Kosten dieser Regelversorgung ab, mit einem lückenlos geführten Bonusheft etwas mehr.

Entscheiden Sie sich für eine hochwertigere Lösung, etwa eine vollkeramische Krone oder ein Implantat statt einer Brücke, bleibt der Zuschuss gleich. Die Mehrkosten tragen Sie selbst. Bei Implantaten kann der Eigenanteil schnell mehrere tausend Euro betragen. Auch Leistungen wie die professionelle Zahnreinigung zahlen viele Kassen gar nicht oder nur in geringem Umfang.

Zwei Erstattungsmodelle – ein wichtiger Unterschied

Zahnzusatzversicherungen erstatten nicht alle nach demselben Prinzip. Diesen Unterschied sollten Sie unbedingt kennen:

  • Prozentuale Erstattung des Rechnungsbetrags: Der Tarif erstattet einen festen Prozentsatz der gesamten Rechnung – einschließlich der Leistung der Krankenkasse. Das ist der verbreitete und meist leistungsstärkere Ansatz.
  • Verdopplung des Festzuschusses: Der Tarif zahlt noch einmal den Betrag, den die Krankenkasse gezahlt hat. Bei hochwertigem Zahnersatz bleibt dann oft ein hoher Eigenanteil.

Ein Rechenbeispiel in Worten: Angenommen, ein Implantat mit Krone kostet insgesamt 3.000 Euro und die Krankenkasse zahlt einen Festzuschuss von einigen hundert Euro. Bei einem Tarif, der 90 Prozent des Rechnungsbetrags inklusive Kassenleistung erstattet, bleiben Ihnen 300 Euro Eigenanteil. Bei einem Tarif, der nur den Festzuschuss verdoppelt, zahlen Sie dagegen den größten Teil der Rechnung weiterhin selbst.

Beispiel Implantat (3.000 €)Ohne ZusatzFestzuschuss verdoppelt90 % inkl. GKV
Leistung KrankenkasseFestzuschussFestzuschussFestzuschuss
Leistung Zusatzversicherung–noch einmal der FestzuschussRest bis 2.700 €
Ihr Eigenanteilsehr hochhoch300 €

Vereinfachtes Beispiel ohne Zahnstaffel und Höchstgrenzen; die tatsächliche Erstattung richtet sich nach Tarif und Rechnung.

Wartezeit, Zahnstaffel und laufende Behandlungen

Wartezeit

Viele Tarife sehen eine Wartezeit vor, für Zahnersatz gesetzlich zulässig sind bis zu acht Monate. Es gibt aber auch Tarife ohne Wartezeit. Nach einem Unfall gilt die Wartezeit in der Regel nicht.

Zahnstaffel

Fast alle Tarife begrenzen die Leistung in den ersten Vertragsjahren auf Höchstbeträge. Diese Zahnstaffel steigt Jahr für Jahr, bis sie nach einigen Jahren ganz entfällt. Wer eine größere Behandlung absehbar vor sich hat, sollte das berücksichtigen.

Angeratene und laufende Behandlungen

Hat Ihr Zahnarzt eine Behandlung bereits empfohlen, geplant oder begonnen, ist sie nicht mehr versicherbar. Eine Zahnzusatzversicherung schließt man deshalb am besten ab, solange die Zähne gesund sind. Auch bereits fehlende, noch nicht ersetzte Zähne werden je nach Tarif ausgeschlossen oder nur gegen Zuschlag versichert.

Tipp vor der Behandlung: Lassen Sie sich bei größeren Behandlungen einen Heil- und Kostenplan erstellen und reichen Sie ihn vorab beim Versicherer ein. So wissen Sie vor Behandlungsbeginn, mit welcher Erstattung Sie rechnen können.

Was eine Zahnzusatzversicherung nicht leistet

Auch gute Tarife haben Grenzen. Rein kosmetische Behandlungen wie Bleaching oder Veneers aus ästhetischen Gründen sind meist ausgeschlossen oder nur in sehr begrenztem Umfang versichert. Bei Kieferorthopädie für Erwachsene leisten die meisten Tarife nur nach einem Unfall. Und: Die Zahnzusatzversicherung ersetzt nicht die Leistung der Krankenkasse, sondern ergänzt sie. Ein gut geführtes Bonusheft bleibt deshalb sinnvoll, weil es den Festzuschuss erhöht und so auch Ihren Eigenanteil weiter senkt. Wer gesetzlich versichert ist und zur Prophylaxe geht, profitiert also doppelt.

Checkliste für Ihre Zahnzusatzversicherung

  • Wie hoch ist die Erstattung für Zahnersatz und Implantate – inklusive oder zusätzlich zur Kassenleistung?
  • Gibt es eine Wartezeit und wie hoch ist die Zahnstaffel?
  • Sind professionelle Zahnreinigung und hochwertige Füllungen enthalten?
  • Wird auch über dem Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte erstattet?
  • Sind Kieferorthopädie für Kinder und Leistungen bei fehlenden Zähnen geregelt?

„Die beste Zeit für eine Zahnzusatzversicherung ist, bevor der Zahnarzt etwas sagt. Ist eine Behandlung erst einmal angeraten, lässt sie sich nicht mehr versichern.“

Ihr Team von Poth & Poth

Leistungsübersicht Zahnzusatzversicherung

Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.

Leistungsübersicht Zahnzusatzversicherung
LeistungBasisKomfortPremium
Zahnersatz
Kronen, Brücken und ProthesenErstattung in Prozent des Rechnungsbetrags inklusive Kassenleistung 60 % 80 % 90 %
ImplantateInklusive Knochenaufbau je nach Tarif 60 % 80 % 90 %
Inlays und OnlaysEinlagefüllungen aus Keramik oder Gold 60 % 80 % 90 %
Erstattung über dem GOZ-HöchstsatzWenn der Zahnarzt über dem Höchstsatz der Gebührenordnung abrechnet nicht enthalten enthalten enthalten
Behandlung & Prophylaxe
Professionelle ZahnreinigungJährliche Höchstbeträge bis 50 € je Jahr bis 100 € je Jahr bis 150 € je Jahr
Hochwertige KunststofffüllungenZahnfarbene Füllungen über die Kassenleistung hinaus nicht enthalten enthalten enthalten
WurzelbehandlungAuch wenn die Kasse nicht leistet nicht enthalten enthalten enthalten
ParodontosebehandlungBehandlung des Zahnhalteapparats nicht enthalten enthalten enthalten
AufbissschieneZum Beispiel gegen nächtliches Zähneknirschen nicht enthalten enthalten enthalten
Narkose und SedierungBei zahnärztlichen Eingriffen nicht enthalten optional enthalten
BleachingKosmetische Zahnaufhellung nicht enthalten nicht enthalten optional
Kieferorthopädie
Kieferorthopädie für KinderAuch bei leichteren Fehlstellungen, die die Kasse nicht übernimmt nicht enthalten optional enthalten
Kieferorthopädie für ErwachseneIn der Regel nur nach Unfall oder in begrenztem Umfang nicht enthalten nicht enthalten begrenzt
Wartezeit & Begrenzungen
Wartezeit für ZahnersatzZeit nach Vertragsbeginn ohne Leistung, entfällt bei Unfall 8 Monate 3 Monate keine
Zahnstaffel im 1. VertragsjahrHöchstbetrag, steigt in den Folgejahren bis 500 € bis 1.000 € bis 1.500 €
Wegfall der ZahnstaffelAb diesem Zeitpunkt unbegrenzte Leistung im Rahmen des Tarifs nach 5 Jahren nach 4 Jahren nach 4 Jahren
Unfallbedingter ZahnersatzOhne Wartezeit und ohne Zahnstaffel enthalten enthalten enthalten
Bereits angeratene oder laufende BehandlungenGrundsätzlich nicht versicherbar nicht enthalten nicht enthalten nicht enthalten

Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.

Passenden Tarif ermitteln lassen

Praxisbeispiel: Das Implantat nach Zahnverlust

Herr P., 45 Jahre, hat vor drei Jahren eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Nun muss ein Backenzahn gezogen werden. Sein Zahnarzt empfiehlt ein Implantat mit Keramikkrone. Herr P. reicht den Heil- und Kostenplan vorab ein. Die Krankenkasse zahlt den Festzuschuss für die Regelversorgung, die Zusatzversicherung erstattet je nach Tarif den Großteil der Restkosten. Weil die Zahnstaffel im vierten Vertragsjahr bereits hoch genug ist, bleibt ihm nur ein überschaubarer Eigenanteil.

Praxisbeispiel: Prophylaxe für die ganze Familie

Familie A. geht zweimal im Jahr zur professionellen Zahnreinigung. Die Krankenkasse beteiligt sich daran nicht. Ihr Tarif übernimmt die Kosten bis zum jährlichen Höchstbetrag. Für die Kinder ist zudem Kieferorthopädie bei leichten Fehlstellungen eingeschlossen, die die Kasse nicht übernehmen würde. So hat die Familie die laufenden Kosten im Griff und ist zugleich für größere Behandlungen vorbereitet.

Häufige Fragen zu Zahnzusatzversicherung

Kann ich eine Zahnzusatzversicherung abschließen, wenn eine Behandlung geplant ist?

Nein. Bereits angeratene, geplante oder begonnene Behandlungen sind nicht versicherbar. Der Abschluss lohnt sich deshalb, solange keine Behandlung absehbar ist.

Was ist die Zahnstaffel?

Die Zahnstaffel begrenzt die Leistungen in den ersten Vertragsjahren auf festgelegte Höchstbeträge. Sie steigt jedes Jahr und entfällt nach einigen Jahren ganz. Nach einem Unfall gilt sie in der Regel nicht.

Gibt es Tarife ohne Wartezeit?

Ja, je nach Tarif. Gesetzlich zulässig sind beim Zahnersatz bis zu acht Monate Wartezeit. Viele Tarife verzichten darauf ganz oder teilweise, begrenzen dafür aber die Leistung über die Zahnstaffel.

Muss ich zum Zahnarzt, bevor ich den Vertrag abschließe?

Nicht unbedingt. Viele Tarife fragen nur nach fehlenden Zähnen und laufenden Behandlungen. Sie sollten aber wissen, ob Ihr Zahnarzt zuletzt eine Behandlung angeraten hat, und die Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Lohnt sich eine Zahnzusatzversicherung für Kinder?

Sie kann sinnvoll sein, vor allem mit Blick auf Kieferorthopädie. Die Kasse übernimmt Zahnspangen nur ab einem bestimmten Schweregrad. Der Abschluss sollte erfolgen, bevor ein Kieferorthopäde eine Behandlung empfiehlt.

Poth & Poth Gesundheit

Beratung zu Zahnzusatzversicherung

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Bedarfs-Check · Zahnzusatzversicherung

Zahnzusatzversicherung: Angebot vorbereiten

Mit diesen Angaben berechnen wir Ihnen ein konkretes Angebot für eine Zahnzusatzversicherung – passend zu der Erstattung, die Ihnen wichtig ist. Einige Gesundheitsfragen sind freiwillig und werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gespeichert – Details klären wir vertraulich im Gespräch. Dauert etwa 2 Minuten.

Andere Versicherung wählen

Felder mit Stern sind Pflichtfelder. Bei jeder Frage können Sie „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Schritt 1 von 5 Versicherte Personen
Wer soll versichert werden? (Pflichtfeld)

Der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Versicherungsbeginn. Die genauen Geburtsdaten aller Personen besprechen wir im Gespräch.

Wie alt ist das jüngste Kind, das versichert werden soll? (Pflichtfeld)

Für Kinder gibt es eigene Kindertarife mit günstigeren Beiträgen.

Wo sind die zu versichernden Personen heute krankenversichert? (Pflichtfeld)

Zusatzversicherungen ergänzen die gesetzliche Krankenversicherung. Sie bleiben in Ihrer Krankenkasse.

Schritt 2 von 5 Gewünschte Leistungen
Welche Erstattung wünschen Sie für Zahnersatz wie Kronen, Brücken und Implantate? (Pflichtfeld)

Die Krankenkasse zahlt nur einen Festzuschuss zur einfachsten Versorgung. Tarife erstatten entweder einen Prozentsatz der gesamten Rechnung (inklusive Kassenleistung) oder verdoppeln nur den Festzuschuss.

Wie oft im Jahr soll die professionelle Zahnreinigung mitversichert sein? (Pflichtfeld)

Die professionelle Zahnreinigung (Prophylaxe) zahlen viele Krankenkassen gar nicht oder nur zum Teil.

Sollen Leistungen zum Zahnerhalt mitversichert sein? (Pflichtfeld)

Zahnerhalt meint z. B. hochwertige Kunststofffüllungen sowie Leistungen am Wurzelkanal und am Zahnfleisch über die Kassenleistung hinaus.

Soll Kieferorthopädie für die Kinder mitversichert sein? (Pflichtfeld)

Kieferorthopädie meint vor allem Zahnspangen. Die Kasse zahlt sie erst ab einem bestimmten Schweregrad. Der Vertrag sollte beginnen, bevor ein Kieferorthopäde etwas empfiehlt.

Schritt 3 von 5 Freiwillige Angaben zur Gesundheit

Diese Fragen sind freiwillig. Sie helfen uns einzuschätzen, welche Tarife infrage kommen. Sie können jede Frage überspringen oder „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Ist bei Ihnen derzeit eine Zahnbehandlung angeraten, geplant oder begonnen? freiwillig · sensibel

Freiwillige Angabe. Gesundheitsangaben speichern wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verschlüsselt und senden sie nicht per E-Mail.

Schritt 4 von 5 Bestehender Schutz und Beginn
Soll der Schutz ohne Wartezeit beginnen? (Pflichtfeld)

Die Wartezeit ist die Zeit nach Vertragsbeginn, in der für bestimmte Leistungen noch nicht gezahlt wird. Nach einem Unfall entfällt sie in der Regel.

Haben Sie bereits eine Zahnzusatzversicherung? (Pflichtfeld)
Ab wann soll die Zahnzusatzversicherung beginnen? (Pflichtfeld)
Schritt 5 von 5 Ihre Kontaktdaten

Fast geschafft. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit den nächsten Schritten – kostenlos und unverbindlich.

Optional – für einen schnellen Rückruf.

Wie möchten Sie beraten werden?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Optional. Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern – das besprechen wir vertraulich im Gespräch.

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