Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Einkommen sichern bei langer Krankheit

Krankentagegeld: Damit Ihr Einkommen nicht mitkrank wird

Miete, Kredit und Lebenshaltung laufen weiter, auch wenn Sie wochenlang krank sind. Das Krankentagegeld zahlt einen vereinbarten Betrag pro Tag und sichert so Ihren Lebensstandard.

Angebot in 3 Minuten vorbereitenGezielte Fragen zu Krankentagegeld – Ihr Berater meldet sich mit einem konkreten Angebot

Fragen? Anrufen: 06184 9937044

Krankentagegeld

Persönlich beratenAntwort innerhalb von 24 h

Für wen ist das sinnvoll?

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Angestellte mit höherem Einkommen
  • Privat versicherte Arbeitnehmer
  • Inhaber kleiner Betriebe mit laufenden Fixkosten
  • Alle mit hohen monatlichen Verpflichtungen wie einem Immobilienkredit

Was passiert mit Ihrem Einkommen, wenn Sie krank sind?

Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung

Als Angestellter erhalten Sie zunächst Ihr volles Gehalt: Der Arbeitgeber zahlt bei Arbeitsunfähigkeit nach geltendem Recht in der Regel sechs Wochen weiter. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt nach aktueller Rechtslage 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens, und ist zusätzlich durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Vom Krankengeld gehen außerdem noch Sozialversicherungsbeiträge ab. Je höher Ihr Einkommen, desto größer wird die Lücke zu Ihrem gewohnten Netto.

Selbstständige und Freiberufler

Für Selbstständige sieht es ganz anders aus: Es gibt keine Lohnfortzahlung. Wer krank ist, verdient ab dem ersten Tag nichts – während Miete, Leasing, Versicherungen und Mitarbeiter weiter bezahlt werden müssen. Gesetzlich versicherte Selbstständige erhalten Krankengeld nur, wenn sie dies ausdrücklich gewählt haben, und dann meist erst ab der siebten Woche.

Privat Versicherte

In der privaten Krankenversicherung gibt es kein gesetzliches Krankengeld. Hier ist das Krankentagegeld ein eigener Baustein, den Sie bewusst vereinbaren müssen.

Wie das Krankentagegeld funktioniert

Sie vereinbaren einen festen Tagessatz, der für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Außerdem legen Sie fest, ab welchem Tag die Zahlung beginnt – die sogenannte Karenzzeit. Für Angestellte ist der Beginn nach dem Ende der Lohnfortzahlung üblich. Selbstständige können wählen, ob die Zahlung früh oder später einsetzt. Je später sie beginnt, desto niedriger ist der Beitrag.

ZielgruppeTypischer LeistungsbeginnWas abgesichert wird
Angestellte (GKV)nach Ende der LohnfortzahlungLücke zwischen Krankengeld und Netto
Angestellte (PKV)nach Ende der LohnfortzahlungNettoeinkommen
Selbstständigewählbar, zum Beispiel ab der zweiten, dritten oder siebten WocheEinkommen und je nach Tarif betriebliche Fixkosten

Ein Rechenbeispiel in Worten

Angenommen, Sie sind angestellt und haben ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro im Monat. Nach der Lohnfortzahlung zahlt die Kasse Krankengeld, das nach Abzug der Sozialabgaben zum Beispiel bei rund 2.500 Euro liegt. Ihnen fehlen also etwa 500 Euro im Monat. Verteilt auf 30 Kalendertage entspricht das einem Tagessatz von knapp 17 Euro. Genau diesen Betrag würden Sie als Krankentagegeld absichern. Bei höherem Einkommen fällt die Lücke wegen der Deckelung deutlich größer aus.

Wichtige Punkte, die oft übersehen werden

  • Höhe: Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Leistungen Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen. Sie sollen durch die Krankheit nicht besser gestellt werden.
  • Einkommensänderungen: Steigt Ihr Einkommen, können Sie den Tagessatz je nach Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Sinkt es dauerhaft, kann der Versicherer den Tagessatz herabsetzen.
  • Vollständige Arbeitsunfähigkeit: Gezahlt wird in der Regel nur, wenn Sie Ihren Beruf vollständig nicht ausüben können. Ob eine stufenweise Wiedereingliederung mitversichert ist, regelt der Tarif.
  • Gesundheitsfragen: Wie bei allen Krankenversicherungen müssen Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten.
Wichtige Abgrenzung zur Berufsunfähigkeit: Das Krankentagegeld endet in der Regel, wenn eine Berufsunfähigkeit festgestellt wird. Wer langfristig nicht mehr arbeiten kann, braucht deshalb zusätzlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Beide Verträge sollten aufeinander abgestimmt sein, damit beim Übergang keine Lücke entsteht.

Was im Leistungsfall zu tun ist

Lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigen und reichen Sie die Bescheinigung fristgerecht beim Versicherer ein. Während der Arbeitsunfähigkeit dürfen Sie Ihren Beruf nicht ausüben, auch nicht teilweise – sonst kann der Anspruch entfallen. Der Versicherer darf Sie je nach Bedingungen von einem Arzt seiner Wahl untersuchen lassen. Dauert die Krankheit länger, prüft er außerdem, ob bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Spätestens dann ist es wichtig, rechtzeitig auch die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und behalten die Fristen gemeinsam mit Ihnen im Blick.

Checkliste

  • Wie groß ist Ihre Einkommenslücke im Krankheitsfall genau?
  • Ab welchem Tag brauchen Sie Geld, um Ihre Fixkosten zu decken?
  • Können Sie den Tagessatz bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen?
  • Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden und abgestimmt?

„Gerade Selbstständige unterschätzen, wie schnell die Rücklagen bei einer längeren Krankheit aufgebraucht sind. Wir rechnen mit Ihnen gemeinsam aus, ab welchem Tag Sie Unterstützung brauchen.“

Ihr Team von Poth & Poth

Leistungsübersicht Krankentagegeld

Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.

Leistungsübersicht Krankentagegeld
LeistungAngestellte (GKV)Selbstständige
Wann gezahlt wird
Beginn der Zahlung (Karenzzeit)Tag der Arbeitsunfähigkeit, ab dem das Krankentagegeld gezahlt wird ab dem 43. Tag wählbar, z. B. ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag
Lohnfortzahlung vorabFortzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber in der Regel 6 Wochen keine
Gesetzliches KrankengeldLeistung der gesetzlichen Krankenkasse nach aktueller Rechtslage 70 % brutto, max. 90 % netto nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif
Voraussetzung vollständige ArbeitsunfähigkeitDer Beruf kann vorübergehend gar nicht ausgeübt werden enthalten enthalten
Stufenweise WiedereingliederungLeistung während der schrittweisen Rückkehr in den Beruf je nach Tarif je nach Tarif
Wie viel gezahlt wird
AbsicherungszielWas das Krankentagegeld ersetzen soll Lücke zum Nettoeinkommen bis zur Höhe des Nettoeinkommens
Zahlung je KalendertagAuch an Wochenenden und Feiertagen enthalten enthalten
Erhöhung ohne neue GesundheitsprüfungBei nachgewiesenem Einkommensanstieg optional optional
Herabsetzung bei sinkendem EinkommenDer Versicherer kann den Tagessatz an ein dauerhaft niedrigeres Einkommen anpassen möglich möglich
Wie lange gezahlt wird
LeistungsdauerSolange vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht ohne feste Höchstdauer ohne feste Höchstdauer
Ende bei BerufsunfähigkeitDie Leistung endet in der Regel mit Feststellung der Berufsunfähigkeit enthalten enthalten
Höchstdauer gesetzliches KrankengeldWegen derselben Krankheit innerhalb eines Zeitraums 78 Wochen in 3 Jahren nur bei gewähltem Krankengeld
Bedingungen
WartezeitZeit nach Vertragsbeginn ohne Leistung, entfällt meist bei Unfall 3 Monate 3 Monate
GesundheitsfragenPflicht bei Antragstellung enthalten enthalten
Nachweis des EinkommensGrundlage für die Höhe des Tagessatzes enthalten enthalten
Leistung während MutterschutzRegelung abhängig vom Tarif je nach Tarif je nach Tarif

Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.

Passenden Tarif ermitteln lassen

Praxisbeispiel: Der selbstständige Handwerksmeister

Herr G. führt einen kleinen Elektrobetrieb mit zwei Mitarbeitern. Nach einem Bandscheibenvorfall ist er drei Monate arbeitsunfähig. Aufträge bleiben liegen, Löhne, Leasingraten und die Miete für die Werkstatt laufen weiter. Weil er ein Krankentagegeld ab dem 22. Tag vereinbart hat, erhält er ab der vierten Woche jeden Tag den vereinbarten Betrag. Die ersten drei Wochen überbrückt er mit seinen Rücklagen. So kommt er ohne Kredit durch die schwierige Zeit.

Praxisbeispiel: Die Angestellte mit gutem Gehalt

Frau V. arbeitet als Projektleiterin und verdient deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Nach einer Operation fällt sie für vier Monate aus. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung erhält sie gesetzliches Krankengeld, das wegen der Deckelung weit unter ihrem gewohnten Netto liegt. Ihr Krankentagegeld ab dem 43. Tag gleicht diese Lücke aus, sodass sie ihre Immobilienfinanzierung weiter bedienen kann.

Häufige Fragen zu Krankentagegeld

Ab wann zahlt das Krankentagegeld?

Ab dem Tag, den Sie im Vertrag als Leistungsbeginn vereinbart haben. Angestellte wählen meist den Tag nach dem Ende der Lohnfortzahlung. Selbstständige können je nach Tarif einen früheren Beginn wählen.

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

So hoch, dass zusammen mit anderen Leistungen wie dem Krankengeld Ihr Nettoeinkommen erreicht wird. Höher ist nicht möglich, weil Sie durch die Krankheit nicht besser gestellt werden sollen.

Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?

Das Krankentagegeld überbrückt eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Beide sollten aufeinander abgestimmt sein.

Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?

Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, kann der Versicherer den Tagessatz anpassen. Melden Sie Änderungen deshalb und lassen Sie die Höhe regelmäßig prüfen, damit Sie nicht zu viel Beitrag zahlen.

Brauche ich als gesetzlich versicherter Angestellter ein Krankentagegeld?

Das hängt von der Höhe Ihres Einkommens und Ihren Fixkosten ab. Je höher das Gehalt, desto größer ist in der Regel die Lücke zwischen Krankengeld und Netto. Wir rechnen sie gern konkret für Sie aus.

Poth & Poth Gesundheit

Beratung zu Krankentagegeld

Schreiben Sie uns kurz Ihre Situation: Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, ein Angebot nach Risikoprüfung. Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

  • Wenige kurze Fragen statt langer Formulare
  • Ihr Berater weiß vorab, worauf es Ihnen ankommt
  • Kostenlose Erstberatung – ohne Abschlussdruck

Anrufen: 06184 9937044

Mo–Fr vormittags, Mo, Di und Do auch nachmittags · weitere Termine nach Vereinbarung, auch per Video

Nur kurz eine Nachricht schreiben? Zum einfachen Kontaktformular

Bedarfs-Check · Krankentagegeld

Krankentagegeld: Angebot vorbereiten

Mit diesen Angaben berechnen wir, welches Tagegeld zu Ihrem Einkommen passt und ab welchem Tag es zahlen sollte. Einige Gesundheitsfragen sind freiwillig und werden nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung gespeichert – Details klären wir vertraulich im Gespräch. Dauert etwa 3 Minuten.

Andere Versicherung wählen

Felder mit Stern sind Pflichtfelder. Bei jeder Frage können Sie „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Schritt 1 von 5 Beruf und Versicherungsstatus
Was trifft beruflich auf Sie zu? (Pflichtfeld)
Wie sind Sie krankenversichert? (Pflichtfeld)

Gesetzlich Versicherte erhalten nach der Lohnfortzahlung meist Krankengeld, das unter dem Nettoeinkommen liegt. Privat Versicherte erhalten ohne eigenen Vertrag kein Krankengeld.

Ein paar Worte genügen. Der Beruf bestimmt den Beitrag und die mögliche Tagegeldhöhe.

Der Beitrag richtet sich nach dem Alter bei Versicherungsbeginn. Die genauen Geburtsdaten aller Personen besprechen wir im Gespräch.

Schritt 2 von 5 Einkommen und gewünschte Absicherung
Wie hoch ist Ihr monatliches Nettoeinkommen ungefähr? (Pflichtfeld)

Das Tagegeld darf Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen. Bei Selbstständigen zählt das durchschnittliche Einkommen aus der Tätigkeit der letzten 12 Monate. Eine grobe Einordnung genügt.

Welche Lücke soll das Krankentagegeld schließen? (Pflichtfeld)
Ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit soll das Tagegeld fließen? (Pflichtfeld)

Die Zeit bis zur ersten Zahlung heißt Karenzzeit. Angestellte erhalten meist 6 Wochen Lohnfortzahlung. Je später das Tagegeld beginnt, desto günstiger ist der Beitrag.

Wie lange könnten Sie einen Einkommensausfall aus eigenen Rücklagen überbrücken?

Hilft uns, die passende Karenzzeit zu empfehlen.

Schritt 3 von 5 Freiwillige Angaben zur Gesundheit

Diese Fragen sind freiwillig. Sie helfen uns einzuschätzen, welche Tarife infrage kommen. Sie können jede Frage überspringen oder „Möchte ich lieber im Gespräch klären“ wählen.

Waren Sie in den letzten 5 Jahren in ärztlicher Behandlung, die über Routine-Untersuchungen hinausging? freiwillig · sensibel

Freiwillige Angabe. Gesundheitsangaben speichern wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verschlüsselt und senden sie nicht per E-Mail.

Waren Sie in den letzten 5 Jahren in psychotherapeutischer Behandlung? freiwillig · sensibel

Freiwillige Angabe. Gesundheitsangaben speichern wir nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung verschlüsselt und senden sie nicht per E-Mail.

Schritt 4 von 5 Bestehender Schutz und Beginn
Haben Sie bereits ein Krankentagegeld? (Pflichtfeld)
Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung?

Krankentagegeld und Berufsunfähigkeitsrente sollten lückenlos ineinandergreifen.

Ab wann soll das Krankentagegeld beginnen? (Pflichtfeld)
Schritt 5 von 5 Ihre Kontaktdaten

Fast geschafft. Wir prüfen Ihre Angaben und melden uns innerhalb von 24 Stunden mit den nächsten Schritten – kostenlos und unverbindlich.

Optional – für einen schnellen Rückruf.

Wie möchten Sie beraten werden?
Wann erreichen wir Sie am besten?

Optional. Bitte keine Gesundheitsdaten, Vertrags- oder Kontonummern – das besprechen wir vertraulich im Gespräch.

Sicherheitscode als Bild: sechs Buchstaben und Ziffern

Bitte geben Sie die 6 Zeichen aus dem Bild ein – Groß- und Kleinschreibung spielt keine Rolle. Sie können das Bild nicht lesen? Laden Sie ein neues Bild oder erreichen Sie uns telefonisch unter 06184 9937044 bzw. per E-Mail an info@poth-ohg.de.

Kostenlos und unverbindlich – Antwort innerhalb von 24 Stunden.