Einkommen sichern bei langer Krankheit
Krankentagegeld: Damit Ihr Einkommen nicht mitkrank wird
Miete, Kredit und Lebenshaltung laufen weiter, auch wenn Sie wochenlang krank sind. Das Krankentagegeld zahlt einen vereinbarten Betrag pro Tag und sichert so Ihren Lebensstandard.
Fragen? Anrufen: 06184 9937044

Krankentagegeld
Persönlich beratenAntwort innerhalb von 24 h
Für wen ist das sinnvoll?
- Selbstständige und Freiberufler
- Angestellte mit höherem Einkommen
- Privat versicherte Arbeitnehmer
- Inhaber kleiner Betriebe mit laufenden Fixkosten
- Alle mit hohen monatlichen Verpflichtungen wie einem Immobilienkredit
Was passiert mit Ihrem Einkommen, wenn Sie krank sind?
Angestellte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Als Angestellter erhalten Sie zunächst Ihr volles Gehalt: Der Arbeitgeber zahlt bei Arbeitsunfähigkeit nach geltendem Recht in der Regel sechs Wochen weiter. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt nach aktueller Rechtslage 70 Prozent des Bruttoeinkommens, höchstens aber 90 Prozent des Nettoeinkommens, und ist zusätzlich durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Vom Krankengeld gehen außerdem noch Sozialversicherungsbeiträge ab. Je höher Ihr Einkommen, desto größer wird die Lücke zu Ihrem gewohnten Netto.
Selbstständige und Freiberufler
Für Selbstständige sieht es ganz anders aus: Es gibt keine Lohnfortzahlung. Wer krank ist, verdient ab dem ersten Tag nichts – während Miete, Leasing, Versicherungen und Mitarbeiter weiter bezahlt werden müssen. Gesetzlich versicherte Selbstständige erhalten Krankengeld nur, wenn sie dies ausdrücklich gewählt haben, und dann meist erst ab der siebten Woche.
Privat Versicherte
In der privaten Krankenversicherung gibt es kein gesetzliches Krankengeld. Hier ist das Krankentagegeld ein eigener Baustein, den Sie bewusst vereinbaren müssen.
Wie das Krankentagegeld funktioniert
Sie vereinbaren einen festen Tagessatz, der für jeden Kalendertag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt wird. Außerdem legen Sie fest, ab welchem Tag die Zahlung beginnt – die sogenannte Karenzzeit. Für Angestellte ist der Beginn nach dem Ende der Lohnfortzahlung üblich. Selbstständige können wählen, ob die Zahlung früh oder später einsetzt. Je später sie beginnt, desto niedriger ist der Beitrag.
| Zielgruppe | Typischer Leistungsbeginn | Was abgesichert wird |
|---|---|---|
| Angestellte (GKV) | nach Ende der Lohnfortzahlung | Lücke zwischen Krankengeld und Netto |
| Angestellte (PKV) | nach Ende der Lohnfortzahlung | Nettoeinkommen |
| Selbstständige | wählbar, zum Beispiel ab der zweiten, dritten oder siebten Woche | Einkommen und je nach Tarif betriebliche Fixkosten |
Ein Rechenbeispiel in Worten
Angenommen, Sie sind angestellt und haben ein Nettoeinkommen von 3.000 Euro im Monat. Nach der Lohnfortzahlung zahlt die Kasse Krankengeld, das nach Abzug der Sozialabgaben zum Beispiel bei rund 2.500 Euro liegt. Ihnen fehlen also etwa 500 Euro im Monat. Verteilt auf 30 Kalendertage entspricht das einem Tagessatz von knapp 17 Euro. Genau diesen Betrag würden Sie als Krankentagegeld absichern. Bei höherem Einkommen fällt die Lücke wegen der Deckelung deutlich größer aus.
Wichtige Punkte, die oft übersehen werden
- Höhe: Das Krankentagegeld darf zusammen mit anderen Leistungen Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen. Sie sollen durch die Krankheit nicht besser gestellt werden.
- Einkommensänderungen: Steigt Ihr Einkommen, können Sie den Tagessatz je nach Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen. Sinkt es dauerhaft, kann der Versicherer den Tagessatz herabsetzen.
- Vollständige Arbeitsunfähigkeit: Gezahlt wird in der Regel nur, wenn Sie Ihren Beruf vollständig nicht ausüben können. Ob eine stufenweise Wiedereingliederung mitversichert ist, regelt der Tarif.
- Gesundheitsfragen: Wie bei allen Krankenversicherungen müssen Sie Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten.
Was im Leistungsfall zu tun ist
Lassen Sie sich die Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigen und reichen Sie die Bescheinigung fristgerecht beim Versicherer ein. Während der Arbeitsunfähigkeit dürfen Sie Ihren Beruf nicht ausüben, auch nicht teilweise – sonst kann der Anspruch entfallen. Der Versicherer darf Sie je nach Bedingungen von einem Arzt seiner Wahl untersuchen lassen. Dauert die Krankheit länger, prüft er außerdem, ob bereits eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Spätestens dann ist es wichtig, rechtzeitig auch die Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu beantragen. Wir begleiten Sie durch diesen Prozess und behalten die Fristen gemeinsam mit Ihnen im Blick.
Checkliste
- Wie groß ist Ihre Einkommenslücke im Krankheitsfall genau?
- Ab welchem Tag brauchen Sie Geld, um Ihre Fixkosten zu decken?
- Können Sie den Tagessatz bei steigendem Einkommen ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen?
- Ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung vorhanden und abgestimmt?
„Gerade Selbstständige unterschätzen, wie schnell die Rücklagen bei einer längeren Krankheit aufgebraucht sind. Wir rechnen mit Ihnen gemeinsam aus, ab welchem Tag Sie Unterstützung brauchen.“
Leistungsübersicht Krankentagegeld
Auf einen Blick: was enthalten ist – je Variante. Die genauen Leistungen hängen vom gewählten Tarif ab; wir prüfen sie im Gespräch für Ihre Situation.
| Leistung | Angestellte (GKV) | Selbstständige |
|---|---|---|
| Wann gezahlt wird | ||
| Beginn der Zahlung (Karenzzeit)Tag der Arbeitsunfähigkeit, ab dem das Krankentagegeld gezahlt wird | ab dem 43. Tag | wählbar, z. B. ab dem 4., 8., 15., 22., 29. oder 43. Tag |
| Lohnfortzahlung vorabFortzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber | in der Regel 6 Wochen | keine |
| Gesetzliches KrankengeldLeistung der gesetzlichen Krankenkasse nach aktueller Rechtslage | 70 % brutto, max. 90 % netto | nur mit Wahlerklärung oder Wahltarif |
| Voraussetzung vollständige ArbeitsunfähigkeitDer Beruf kann vorübergehend gar nicht ausgeübt werden | enthalten | enthalten |
| Stufenweise WiedereingliederungLeistung während der schrittweisen Rückkehr in den Beruf | je nach Tarif | je nach Tarif |
| Wie viel gezahlt wird | ||
| AbsicherungszielWas das Krankentagegeld ersetzen soll | Lücke zum Nettoeinkommen | bis zur Höhe des Nettoeinkommens |
| Zahlung je KalendertagAuch an Wochenenden und Feiertagen | enthalten | enthalten |
| Erhöhung ohne neue GesundheitsprüfungBei nachgewiesenem Einkommensanstieg | optional | optional |
| Herabsetzung bei sinkendem EinkommenDer Versicherer kann den Tagessatz an ein dauerhaft niedrigeres Einkommen anpassen | möglich | möglich |
| Wie lange gezahlt wird | ||
| LeistungsdauerSolange vollständige Arbeitsunfähigkeit besteht | ohne feste Höchstdauer | ohne feste Höchstdauer |
| Ende bei BerufsunfähigkeitDie Leistung endet in der Regel mit Feststellung der Berufsunfähigkeit | enthalten | enthalten |
| Höchstdauer gesetzliches KrankengeldWegen derselben Krankheit innerhalb eines Zeitraums | 78 Wochen in 3 Jahren | nur bei gewähltem Krankengeld |
| Bedingungen | ||
| WartezeitZeit nach Vertragsbeginn ohne Leistung, entfällt meist bei Unfall | 3 Monate | 3 Monate |
| GesundheitsfragenPflicht bei Antragstellung | enthalten | enthalten |
| Nachweis des EinkommensGrundlage für die Höhe des Tagessatzes | enthalten | enthalten |
| Leistung während MutterschutzRegelung abhängig vom Tarif | je nach Tarif | je nach Tarif |
Vereinfachte Übersicht ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und Tarifunterlagen.
Praxisbeispiel: Der selbstständige Handwerksmeister
Herr G. führt einen kleinen Elektrobetrieb mit zwei Mitarbeitern. Nach einem Bandscheibenvorfall ist er drei Monate arbeitsunfähig. Aufträge bleiben liegen, Löhne, Leasingraten und die Miete für die Werkstatt laufen weiter. Weil er ein Krankentagegeld ab dem 22. Tag vereinbart hat, erhält er ab der vierten Woche jeden Tag den vereinbarten Betrag. Die ersten drei Wochen überbrückt er mit seinen Rücklagen. So kommt er ohne Kredit durch die schwierige Zeit.
Praxisbeispiel: Die Angestellte mit gutem Gehalt
Frau V. arbeitet als Projektleiterin und verdient deutlich über der Beitragsbemessungsgrenze. Nach einer Operation fällt sie für vier Monate aus. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung erhält sie gesetzliches Krankengeld, das wegen der Deckelung weit unter ihrem gewohnten Netto liegt. Ihr Krankentagegeld ab dem 43. Tag gleicht diese Lücke aus, sodass sie ihre Immobilienfinanzierung weiter bedienen kann.
Häufige Fragen zu Krankentagegeld
Ab wann zahlt das Krankentagegeld?
Ab dem Tag, den Sie im Vertrag als Leistungsbeginn vereinbart haben. Angestellte wählen meist den Tag nach dem Ende der Lohnfortzahlung. Selbstständige können je nach Tarif einen früheren Beginn wählen.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
So hoch, dass zusammen mit anderen Leistungen wie dem Krankengeld Ihr Nettoeinkommen erreicht wird. Höher ist nicht möglich, weil Sie durch die Krankheit nicht besser gestellt werden sollen.
Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung?
Das Krankentagegeld überbrückt eine vorübergehende Arbeitsunfähigkeit. Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie Ihren Beruf voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können. Beide sollten aufeinander abgestimmt sein.
Was passiert, wenn mein Einkommen sinkt?
Sinkt Ihr Einkommen dauerhaft, kann der Versicherer den Tagessatz anpassen. Melden Sie Änderungen deshalb und lassen Sie die Höhe regelmäßig prüfen, damit Sie nicht zu viel Beitrag zahlen.
Brauche ich als gesetzlich versicherter Angestellter ein Krankentagegeld?
Das hängt von der Höhe Ihres Einkommens und Ihren Fixkosten ab. Je höher das Gehalt, desto größer ist in der Regel die Lücke zwischen Krankengeld und Netto. Wir rechnen sie gern konkret für Sie aus.