Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Tarif Glossar · Buchstabe W

Wartezeit

Der Zeitraum nach Versicherungsbeginn, in dem für bestimmte Leistungen noch kein Anspruch besteht.

Viele Kranken- und Zusatzversicherungen sehen eine Wartezeit vor. In dieser Zeit nach Versicherungsbeginn werden bestimmte Leistungen noch nicht erstattet. Damit schützt sich die Versichertengemeinschaft davor, dass jemand erst dann abschließt, wenn eine teure Behandlung schon absehbar ist.

Man unterscheidet die allgemeine Wartezeit von wenigen Monaten und besondere Wartezeiten, etwa für Zahnersatz, Psychotherapie oder Entbindung, die deutlich länger sein können. Bei Unfällen entfällt die Wartezeit in der Regel. Viele Zusatztarife verzichten ganz darauf, begrenzen dafür aber die Leistung in den ersten Jahren über eine Staffel.

Wechseln Sie aus der gesetzlichen Kasse direkt in die private Krankenversicherung, werden die Versicherungszeiten meist angerechnet, sodass keine Wartezeit gilt. Wichtig ist, dass der neue Vertrag nahtlos anschließt.

Unabhängig von der Wartezeit gilt: Behandlungen, die vor Vertragsbeginn bereits angeraten oder begonnen wurden, sind bei Zusatzversicherungen in aller Regel nicht versichert.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

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