Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Krankenhaus Glossar · Buchstabe W

Wahlleistungen im Krankenhaus

Zusätzliche Leistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung oder Ein- und Zweibettzimmer, die gesondert vereinbart und abgerechnet werden.

Als gesetzlich Versicherte erhalten Sie im Krankenhaus die allgemeinen Krankenhausleistungen: medizinisch notwendige Behandlung, Pflege und Unterbringung, meist im Mehrbettzimmer. Darüber hinaus können Sie Wahlleistungen vereinbaren. Dazu gehören die wahlärztliche Behandlung durch Chefärztinnen und Chefärzte oder deren Vertretung sowie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer.

Wahlleistungen werden bei der Aufnahme schriftlich vereinbart und gesondert berechnet: das ärztliche Honorar nach der Gebührenordnung, die Zimmerzuschläge nach Pauschalen des Hauses. Ohne Zusatzversicherung zahlen Sie diese Kosten selbst.

Eine Krankenhauszusatzversicherung übernimmt je nach Tarif die Kosten für Wahlleistungen. Bei geplanten Eingriffen empfiehlt sich vorher eine Kostenübernahmeerklärung. Dann rechnet das Krankenhaus direkt mit dem Versicherer ab. Achten Sie darauf, dass die Wahlarztvereinbarung alle an der Behandlung beteiligten Fachrichtungen umfasst, etwa auch Anästhesie und Radiologie.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

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