Antrag Glossar · Buchstabe V
Vorvertragliche Anzeigepflicht
Die gesetzliche Pflicht, alle Gesundheitsfragen im Antrag vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten.
Bevor ein Versicherer Sie aufnimmt, möchte er das Risiko einschätzen. Deshalb enthält fast jeder Antrag auf Kranken- oder Zusatzversicherung Fragen zu Ihrer Gesundheit. Die vorvertragliche Anzeigepflicht verlangt, dass Sie alle in Textform gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten. Gefragt wird meist nach einem festen Zeitraum, etwa den letzten drei, fünf oder zehn Jahren.
Verletzen Sie diese Pflicht, kann der Versicherer je nach Verschulden vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen oder rückwirkend anpassen, zum Beispiel mit einem Risikozuschlag oder Leistungsausschluss. Bei arglistiger Täuschung droht die Anfechtung, und bereits erstattete Leistungen können zurückgefordert werden. Diese Rechte bestehen mehrere Jahre nach Vertragsschluss, bei Vorsatz noch länger. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Anzugeben ist nur, wonach gefragt wird. Was außerhalb des Zeitraums liegt oder nicht erfragt wird, müssen Sie nicht nennen. Bei Unsicherheiten gilt: lieber angeben und erläutern als weglassen.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
