Beitrag Glossar · Buchstabe A
Altersrückstellungen
Kapital, das der private Krankenversicherer aus Ihren Beiträgen bildet, um die höheren Krankheitskosten im Alter abzufedern.
Mit dem Alter steigen die Gesundheitskosten deutlich. Damit die Beiträge nicht im gleichen Maß mitwachsen, bilden private Krankenversicherer Altersrückstellungen. In jungen Jahren zahlen Sie mehr, als Ihre Behandlung statistisch kostet. Der Überschuss wird verzinslich angelegt und später zur Entlastung eingesetzt.
Zusätzlich erheben die Versicherer bei Neuverträgen einen gesetzlichen Zuschlag von zehn Prozent auf den Beitrag, meist vom 21. bis zum 60. Lebensjahr. Diese Mittel werden ab dem Rentenalter verwendet, um Beitragserhöhungen zu dämpfen. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Wichtig zu verstehen: Altersrückstellungen verhindern nicht jede Beitragserhöhung. Steigen die Kosten im Gesundheitswesen allgemein, passen Versicherer die Beiträge an. Die Rückstellungen sorgen aber dafür, dass das eigene Älterwerden nicht der Grund für steigende Beiträge ist.
Bei einem Wechsel zu einem anderen Versicherer kann nur ein Teil der Rückstellungen mitgenommen werden, nämlich in Höhe des Basistarifs. Innerhalb desselben Versicherers bleiben sie bei einem Tarifwechsel vollständig erhalten.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
