Ein Fachbereich der Poth & Poth oHG · Versicherungsagentur in Langenselbold

Beitrag Glossar · Buchstabe B

Beitragsanpassung

Die gesetzlich geregelte Neuberechnung der PKV-Beiträge, wenn Leistungsausgaben oder Lebenserwartung deutlich von der Kalkulation abweichen.

Private Krankenversicherer dürfen Beiträge nicht nach Belieben erhöhen. Eine Beitragsanpassung ist nur zulässig, wenn ein sogenannter auslösender Faktor anspringt: Die tatsächlichen Leistungsausgaben oder die Sterbewahrscheinlichkeiten weichen um einen festgelegten Prozentsatz von den kalkulierten Werten ab. Dann muss der Versicherer neu rechnen, und ein unabhängiger Treuhänder prüft die Berechnung. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.

Weil die Schwellen erst bei größeren Abweichungen greifen, bleiben Beiträge manchmal mehrere Jahre stabil und steigen dann auf einen Schlag spürbar. Das wirkt überraschend, ist aber eine Folge dieser Mechanik. Über längere Zeiträume betrachtet entwickeln sich PKV- und GKV-Beiträge oft ähnlicher, als einzelne Sprünge vermuten lassen.

Bei einer Erhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Häufig ist die bessere Reaktion aber ein Blick auf andere Tarife desselben Versicherers, eine höhere Selbstbeteiligung oder das Weglassen von Leistungen, die Sie nicht mehr benötigen.

Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.

Mehr dazu im Ratgeber

Poth & Poth Gesundheit

Welche Lücke zählt bei Ihnen?

Schreiben Sie uns kurz Ihre Situation: Rückmeldung innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, ein Angebot nach Risikoprüfung. Termine außerhalb unserer Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

  • Wenige kurze Fragen statt langer Formulare
  • Ihr Berater weiß vorab, worauf es Ihnen ankommt
  • Kostenlose Erstberatung – ohne Abschlussdruck

Anrufen: 06184 9937044

Mo–Fr vormittags, Mo, Di und Do auch nachmittags · weitere Termine nach Vereinbarung, auch per Video

Nur kurz eine Nachricht schreiben? Zum einfachen Kontaktformular