Beitrag Glossar · Buchstabe T
Tarifwechsel
Das gesetzliche Recht, innerhalb desselben privaten Krankenversicherers in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz zu wechseln.
Privat Versicherte haben nach dem Versicherungsvertragsgesetz das Recht, beim eigenen Versicherer in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz zu wechseln. Der große Vorteil dieses Tarifwechsels: Die erworbenen Rechte und die Altersrückstellungen bleiben vollständig erhalten. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Für Leistungen, die im neuen Tarif nicht höher oder umfassender sind, darf der Versicherer keine neue Gesundheitsprüfung verlangen. Enthält der Zieltarif dagegen Mehrleistungen, kann er für diesen Teil eine Gesundheitsprüfung, einen Zuschlag oder einen Ausschluss vorsehen. Häufig lässt sich das umgehen, indem man auf die Mehrleistung verzichtet.
Ein Tarifwechsel kann Beiträge spürbar senken, verlangt aber sorgfältigen Vergleich. Typische Unterschiede liegen bei Selbstbeteiligung, Erstattungssätzen für Zahnersatz, dem Umfang von Hilfsmitteln oder dem Krankenhausstandard. Was heute verzichtbar wirkt, kann später fehlen.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
