Grundbegriff Glossar · Buchstabe K
Kostenerstattungsprinzip
In der privaten Krankenversicherung erhalten Sie die Rechnung selbst und bekommen den versicherten Anteil vom Versicherer erstattet.
Gesetzlich Versicherte zeigen in der Praxis ihre Gesundheitskarte, abgerechnet wird direkt zwischen Arzt und Kasse. Das nennt man Sachleistungsprinzip. In der privaten Krankenversicherung gilt dagegen das Kostenerstattungsprinzip: Sie sind selbst Vertragspartner des Arztes, erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung und reichen diese bei Ihrem Versicherer ein.
Der Versicherer erstattet den Betrag, der nach Ihrem Tarif versichert ist. Bei hohen Beträgen müssen Sie nicht in Vorleistung gehen: Krankenhäuser rechnen meist direkt mit dem Versicherer ab, und für teure Behandlungen gibt es Kostenübernahmeerklärungen. Viele Versicherer bieten inzwischen Apps, mit denen Sie Rechnungen fotografieren und einreichen können.
Der Vorteil: Sie sehen genau, welche Leistungen abgerechnet wurden. Die Kehrseite ist ein wenig Verwaltungsaufwand und die Notwendigkeit, Zahlungsfristen der Praxen im Blick zu behalten. Auch Zusatzversicherungen für gesetzlich Versicherte arbeiten nach diesem Prinzip: Sie zahlen zunächst den Eigenanteil und lassen ihn sich je nach Tarif erstatten.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.