Zahn Glossar · Buchstabe F
Festzuschuss
Der feste Betrag, den die gesetzliche Krankenkasse zu Zahnersatz zahlt, unabhängig davon, welche Versorgung Sie wählen.
Beim Zahnersatz zahlen gesetzliche Krankenkassen keinen Prozentsatz Ihrer Rechnung, sondern einen Festzuschuss. Er richtet sich nach dem Befund und nach der sogenannten Regelversorgung, also der medizinisch ausreichenden Standardlösung für diesen Befund. Grundsätzlich deckt der Zuschuss etwa sechzig Prozent der Kosten dieser Regelversorgung.
Mit einem lückenlos geführten Bonusheft erhöht sich der Zuschuss: nach fünf Jahren regelmäßiger Kontrolle auf siebzig, nach zehn Jahren auf fünfundsiebzig Prozent der Regelversorgung. Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es eine Härtefallregelung mit bis zu doppeltem Zuschuss. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Entscheiden Sie sich für eine aufwendigere Lösung, etwa ein Implantat statt einer Brücke oder vollkeramische Kronen, bleibt der Festzuschuss gleich. Die Mehrkosten tragen Sie selbst. Genau an dieser Stelle setzt eine Zahnzusatzversicherung an: Sie erstattet je nach Tarif einen Anteil des verbleibenden Eigenanteils oder der Gesamtkosten.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
