Tarif Glossar · Buchstabe B
Basistarif
Ein gesetzlich vorgeschriebener PKV-Tarif mit Leistungen auf GKV-Niveau und begrenztem Beitrag, den jeder private Versicherer anbieten muss.
Jeder private Krankenversicherer muss einen Basistarif anbieten. Seine Leistungen orientieren sich am Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung, und der Beitrag darf den Höchstbeitrag der gesetzlichen Kassen nicht übersteigen. Eine Ablehnung wegen Vorerkrankungen ist nicht erlaubt, Risikozuschläge werden nicht erhoben. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.
Der Basistarif ist vor allem ein Sicherheitsnetz: für Menschen, die sonst keinen Versicherungsschutz bekämen, oder für privat Versicherte, die ihren bisherigen Beitrag dauerhaft nicht mehr tragen können. Bei nachgewiesener Hilfebedürftigkeit kann sich der Beitrag zusätzlich halbieren.
Daneben gibt es den Standardtarif für Verträge, die vor 2009 abgeschlossen wurden. Auch er bietet Leistungen in etwa auf gesetzlichem Niveau, ist aber häufig günstiger als der Basistarif. Beide Tarife haben Nachteile: Ärzte erhalten geringere Honorare, und Sie verzichten auf Leistungen, die Ihr bisheriger Tarif geboten hat. Ein Wechsel sollte daher gut überlegt sein.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
