Ihre Zahnarztpraxis empfiehlt eine Krone, eine Brücke oder ein Implantat und gibt Ihnen einen mehrseitigen Kostenplan mit. Viele Patienten schauen nur auf die Summe am Ende. Wer die einzelnen Positionen versteht, kann besser entscheiden und gezielter nachfragen.

Zahnersatz gehört zu den Bereichen, in denen gesetzlich Versicherte den größten Teil der Kosten selbst tragen. Gleichzeitig ist es eine Behandlung, die Sie in der Regel planen können. Sie haben also Zeit, Fragen zu stellen, Alternativen abzuwägen und Ihren Versicherungsschutz einzubeziehen. Dieser Ratgeber hilft Ihnen dabei, das Dokument Schritt für Schritt zu verstehen.

Was ein Heil- und Kostenplan ist

Der Heil- und Kostenplan ist ein Kostenvoranschlag für Zahnersatz. Gesetzlich Versicherte müssen ihn vor Behandlungsbeginn bei ihrer Krankenkasse einreichen, damit diese den Zuschuss bewilligt. Der Plan besteht aus zwei Teilen: Im ersten Teil stehen Befund, geplante Versorgung und die Berechnung des Festzuschusses. Der zweite Teil enthält bei aufwendigeren Lösungen die Kosten, die über die Regelversorgung hinausgehen und privat abgerechnet werden.

Die wichtigsten Begriffe

Befund
Beschreibt den Zustand jedes betroffenen Zahns, zum Beispiel fehlend, zerstört oder erneuerungsbedürftig.
Regelversorgung
Die medizinisch ausreichende Standardlösung für diesen Befund, etwa eine Brücke aus Metall mit verblendeter Front.
Festzuschuss
Der feste Betrag der Kasse, bemessen an der Regelversorgung, unabhängig von der gewählten Lösung.
Material- und Laborkosten
Die Kosten des Zahntechniklabors für Herstellung und Material. Sie machen oft einen großen Teil der Rechnung aus.
Honorar
Die zahnärztliche Leistung, bei Privatanteilen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte mit Steigerungsfaktor.

Drei Versorgungsarten, drei Rechenwege

Für die Höhe Ihres Eigenanteils ist entscheidend, welche Art von Versorgung geplant ist. Das System unterscheidet drei Kategorien.

Sie wählen genau die Standardlösung. Abgerechnet wird vollständig über die Kasse, Ihr Eigenanteil ist die Differenz zwischen Festzuschuss und Kosten der Regelversorgung. Das ist die günstigste Variante, aber nicht immer die ästhetisch oder funktional beste.

Sie wählen die Grundform der Regelversorgung, aber mit Zusätzen, etwa eine Krone, die auch im Seitenzahnbereich vollständig zahnfarben verblendet ist. Der Festzuschuss bleibt, die Zusätze werden privat berechnet.

Sie wählen eine andere Lösung, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke. Die gesamte Behandlung wird privat abgerechnet, die Kasse erstattet nur den Festzuschuss. Hier fallen die höchsten Eigenanteile an.

Ein Rechenbeispiel in Worten

Angenommen, Ihnen fehlt ein Backenzahn. Die Regelversorgung wäre eine Brücke, die die beiden Nachbarzähne einbezieht. Ihre Kasse zahlt dafür einen festen Zuschuss, der mit lückenlosem Bonusheft höher ausfällt. Entscheiden Sie sich stattdessen für ein Implantat, bleiben die Nachbarzähne unberührt. Die Kosten sind jedoch deutlich höher, und der Zuschuss der Kasse ändert sich nicht. Ihr Eigenanteil kann daher ein Vielfaches des Eigenanteils bei der Brücke betragen. Eine Zahnzusatzversicherung übernimmt davon je nach Tarif einen festen Anteil, wenn sie vor der Behandlung bestand und keine Staffel mehr greift.

Bonusheft zahlt sich aus

Mit fünf Jahren lückenloser Kontrolle erhöht sich der Festzuschuss von rund sechzig auf siebzig Prozent der Regelversorgung, nach zehn Jahren auf fünfundsiebzig Prozent. Stand: aktuelle Rechtslage – im Einzelfall prüfen.

Worauf Sie im Plan achten sollten

Prüfpunkte im Heil- und Kostenplan
PositionIhre Frage an die Praxis
Steigerungsfaktor beim HonorarWarum wird ein höherer Faktor angesetzt, und ist er begründet?
LaborkostenWird ein Praxislabor, ein externes Labor oder ein Auslandslabor genutzt?
MaterialWelche Alternativen gibt es, und wie unterscheiden sie sich in Haltbarkeit?
VorbehandlungenSind Aufbaufüllungen oder Wurzelbehandlungen enthalten oder kommen sie hinzu?

Der richtige Ablauf mit Zusatzversicherung

  1. Plan von der Praxis erstellen lassen und in Ruhe durchsehen.
  2. Plan bei der Krankenkasse zur Genehmigung einreichen.
  3. Parallel bei der Zahnzusatzversicherung einreichen und um Zusage bitten.
  4. Erst nach beiden Rückmeldungen mit der Behandlung beginnen.
  5. Schlussrechnung mit Kopie des genehmigten Plans an den Zusatzversicherer senden.

Die meisten Überraschungen beim Zahnersatz entstehen, weil jemand vor der Zusage mit der Behandlung beginnt. Zwei Wochen Geduld schaffen Klarheit über den Eigenanteil.

Wenn noch keine Zusatzversicherung besteht

Für eine bereits angeratene Behandlung kann eine neue Zahnzusatzversicherung in aller Regel nicht mehr leisten. Das ist ehrlich gesagt die wichtigste Information zu diesem Thema. Sinnvoll ist der Abschluss bevor ein Zahnarzt eine Behandlung empfiehlt. Für die aktuelle Behandlung bleiben Ihnen dennoch Möglichkeiten: Vergleichen Sie Laborkosten, fragen Sie nach Ratenzahlung, und prüfen Sie, ob Sie unter die Härtefallregelung Ihrer Kasse fallen.

Ist die Behandlung abgeschlossen, lohnt sich der Blick nach vorn. Zahnersatz hält nicht ewig, und auch die übrigen Zähne können später behandlungsbedürftig werden. Eine Zusatzversicherung, die Sie nach der Behandlung abschließen, sichert diese künftigen Fälle ab, sofern bei Antragstellung keine weitere Behandlung angeraten ist. Fehlende Zähne werden dabei häufig ausgeschlossen oder führen zu einem Zuschlag, je nach Tarif.

Tipp Fragen Sie Ihre Praxis nach einer Zweitmeinung, wenn der Eigenanteil sehr hoch ausfällt. Viele Krankenkassen bieten dafür eigene Gutachter- oder Beratungsangebote an.

Sie haben einen Heil- und Kostenplan vorliegen oder möchten Ihre Zähne vorausschauend absichern? Wir erklären Ihnen die Positionen und Ihre Möglichkeiten kostenlos und unverbindlich, vor Ort in Langenselbold, telefonisch oder per Video. Schreiben Sie uns, wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Über den Autor

Poth & Poth oHG

Versicherungsagentur in Langenselbold

Unser Team in Langenselbold berät seit vielen Jahren zu privater Kranken- und Zusatzversicherung. Wir erklären Tarife verständlich und begleiten Sie vom Antrag bis zur Erstattung – vor Ort, am Telefon oder per Video.

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