Zahn Glossar · Buchstabe H
Heil- und Kostenplan
Der Kostenvoranschlag Ihres Zahnarztes für Zahnersatz, den Krankenkasse und Zusatzversicherung vor der Behandlung prüfen.
Bevor Zahnersatz angefertigt wird, erstellt Ihre Zahnarztpraxis einen Heil- und Kostenplan. Er enthält den Befund, die geplante Versorgung, die voraussichtlichen Kosten für Honorar sowie Material und Labor und den Festzuschuss der Krankenkasse. Gesetzlich Versicherte reichen den Plan vor Behandlungsbeginn bei ihrer Kasse ein, die den Zuschuss bewilligt.
Für die Zahnzusatzversicherung ist der Plan ebenso wichtig. Reichen Sie ihn vorab ein, erhalten Sie eine Zusage, welchen Betrag der Versicherer übernimmt. So wissen Sie vor der Behandlung, wie hoch Ihr Eigenanteil tatsächlich ausfällt.
Der Plan ist eine Schätzung. Die endgültige Rechnung kann abweichen, etwa wenn sich während der Behandlung ein anderer Bedarf zeigt oder die Laborkosten höher ausfallen. Größere Abweichungen sollte Ihnen die Praxis erklären. Bei hohen Beträgen ist eine zweite Meinung legitim, viele Kassen bieten dafür eigene Beratungsangebote an.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
