Tarif Glossar · Buchstabe S
Selbstbehalt
Der Betrag, den Sie pro Kalenderjahr selbst tragen, bevor die private Krankenversicherung Kosten erstattet.
Der Selbstbehalt, auch Selbstbeteiligung genannt, ist ein fester Betrag, den Sie in einem Kalenderjahr selbst übernehmen. Erst darüber hinaus erstattet der Versicherer. Je höher der Selbstbehalt, desto niedriger ist in der Regel der monatliche Beitrag.
Ob sich ein hoher Selbstbehalt lohnt, ist eine Rechenfrage. Vergleichen Sie die jährliche Beitragsersparnis mit dem Betrag, den Sie zusätzlich selbst zahlen müssten. Wer selten zum Arzt geht und Rücklagen hat, fährt damit oft gut. Wer chronisch erkrankt ist oder regelmäßig Medikamente braucht, eher nicht.
Für Angestellte gibt es eine Besonderheit: Der Arbeitgeberzuschuss bezieht sich auf den Beitrag, nicht auf den Selbstbehalt. Eine hohe Selbstbeteiligung spart dem Arbeitgeber also Geld, während Sie das Risiko allein tragen. Auch steuerlich wirkt sich der Selbstbehalt anders aus als der Beitrag.
Je nach Tarif gilt der Selbstbehalt nur für ambulante Leistungen oder für alle Bereiche. Manche Tarife nehmen Vorsorgeuntersuchungen ausdrücklich aus.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
