Antrag Glossar · Buchstabe R
Risikozuschlag
Ein Beitragsaufschlag, den der Versicherer wegen einer Vorerkrankung verlangt, statt den Antrag abzulehnen.
Ergeben Ihre Gesundheitsangaben ein erhöhtes Risiko, hat der Versicherer mehrere Möglichkeiten: Er kann den Antrag ablehnen, einen Leistungsausschluss für bestimmte Erkrankungen vereinbaren oder einen Risikozuschlag erheben. Der Zuschlag ist ein prozentualer oder fester Aufschlag auf den Beitrag. Im Gegenzug ist die Vorerkrankung vollständig mitversichert.
Typische Anlässe sind etwa Bluthochdruck, Übergewicht, Allergien oder abgeschlossene Psychotherapien. Ob ein Zuschlag oder ein Ausschluss für Sie günstiger ist, hängt von der Erkrankung ab. Bei einem Ausschluss sparen Sie Beitrag, tragen aber das Kostenrisiko für genau diese Diagnose selbst.
Ein Risikozuschlag muss nicht für immer gelten. Hat sich Ihr Gesundheitszustand nachweislich verbessert, etwa weil eine Erkrankung seit Jahren ausgeheilt ist, können Sie eine Überprüfung beantragen. Dafür reichen Sie aktuelle ärztliche Unterlagen ein. Bei der PKV lohnt sich diese Prüfung, weil der Zuschlag sonst über Jahrzehnte mitläuft.
Allgemeine Erläuterung ohne Gewähr. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags – wir beraten Sie gern persönlich.
